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Aktienrechtliche Elemente in der Glaeubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz.

Aktienrechtliche Elemente in der Glaeubigerversammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz.

・ISBN 978-3-339-11702-1 Brosch. EUR 99.80

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著者・編者Seipelt, Anna,
シリーズStudien zur Rechtswissenschaft
出版社(Kovac, GW)
出版年月2020
ページ数402 S.
言語GER
ニュース番号<658-L1850 658-P3524>

解説

Die Autorin beschaeftigt sich mit dem Minderheitenschutz im Schuldverschreibungsgesetz von 2009 und stellt diesen in einen Vergleich mit den aktienrechtlichen Normen. Die Reform des Schuldverschreibungsgesetzes hat sich in diesem Bereich mitunter stark an das Aktienrecht angelehnt, was fuer eine Angleichung an internationale Standards sorgen sollte. Sogleich entsteht damit die Frage, ob durch unterschiedliche Interessenlagen eine andere Loesung im Schuldverschreibungsrecht geboten ist oder ob das Recht der Glaeubigerversammlung getrost auf die aktienrechtlichen Massstaebe abstellen und in Uebereinstimmung mit diesen ausgelegt werden kann. Die urspruengliche Fassung des Schuldverschreibungsgesetzes stammt aus dem Jahr 1899. Da sie in ihren Erwaegungen zum Minderheitenschutz anders ausgestaltet war, als es nach dem reformierten Recht der Fall ist, wurden die Grundsaetze des alten Rechts fuer die Bearbeitung ebenfalls herangezogen und der Motivation fuer die Neuerungen gegenuebergestellt. Mit der Reform konnte dazu beigetragen werden, eine jahrzehntelange Diskussion um die Modernisierung dieses Rechts vorerst zu beenden. Der Gesetzgeber hat der Glaeubigerversammlung umfassende Kompetenzen eingeraeumt und insgesamt den Schutz der Glaeubiger erhoeht. So hat er ein Klageverfahren bezueglich der Beschluesse der Glaeubigerversammlung eingefuehrt, welches formal dem Konstrukt der aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Paragr. 243 ff. AktG entspricht. Das Schuldverschreibungsgesetz sieht sich wegen dieser Vorbildwirkung des Aktienrechts erheblicher Kritik ausgesetzt. Im Jahr 2014 hat sich der Arbeitskreis Reform des Schuldverschreibungsrechts dieser aufkommenden Kritik angenommen und hat mit einem Reformvorschlag versucht, grundlegende Fragestellungen zu klaeren. In einem letzten Teil geht die Bearbeitung auf diese Vorschlaege ein und setzt sich anhand derer mit einem moeglichen neuen System der Beschlusskontrolle auseinander.