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商品詳細
Die Einordnung von Steuerforderungen in der Insolvenz : Entwicklung eines Einordnungsmodells und Frage nach einer Privilegierung des Steuerglaeubigers im Insolvenzverfahren.
・ISBN 978-3-339-11490-7 Brosch. EUR 139.80
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| 著者・編者 | Markert, Max, |
|---|---|
| シリーズ | Insolvenzrecht in Forschung und Praxis |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2020 |
| ページ数 | 464 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <658-L1807 658-P3442> |
解説
Nahezu jeder Insolvenzschuldner ist zugleich auch ein Schuldner des Steuerstaates. Dementsprechend fuehrt auch beinahe jedes Insolvenzverfahren zu einem weitgehend unregulierten Aufeinandertreffen von Steuer- und Insolvenzrecht. Einer der zentralen Kristallisationspunkte der dadurch entstehenden Zielkonflikte von Steuer- und Insolvenzrecht ist die Einordnung von Steuerforderungen in die Forderungskategorien der Insolvenzordnung. In juengster Vergangenheit haben sich vermehrt Stimmen erhoben, die eine Sonderqualifikation von Steuerforderungen durch die Rechtspraxis beklagen. Diese soll dazu fuehren, dass Forderungen des Fiskus im Insolvenzverfahren privilegiert werden. Der Autor geht dieser Hypothese nach und untersucht dabei zugleich auch das strukturelle Spannungsverhaeltnis von Steuer- und Insolvenzrecht. Um die Frage nach einer moeglichen Privilegierung des Fiskus im Insolvenzverfahren beantworten zu koennen, entwickelt der Verfasser ein eigenes Modell zur insolvenzrechtlichen Qualifikation von Steuerforderungen und stellt dieses Modell sodann der Rechtspraxis, insbesondere der Rechtsprechung des BFH gegenueber. Dabei gelingt es dem Autor aufzuzeigen, dass die derzeitige Rechtspraxis tatsaechlich zu einer Privilegierung des Fiskus fuehrt, dessen Aussicht auf eine Befriedigung seiner Steuerforderungen im Insolvenzverfahren noch immer weit besser ist als diejenige von privaten Glaeubigern. Diese Erkenntnis ist umso erstaunlicher angesichts der Tatsache, dass das jahrhundertelang ausdruecklich in der Konkursordnung verankerte Fiskusprivileg im Zuge der Insolvenzrechtsreform gerade abgeschafft wurde, um eine Glaeubigergleichbehandlung zu staerken. Diese Untersuchung zeigt aber, dass diese begruessenswerte Intention des Gesetzgebers tatsaechlich insbesondere ueber die Rechtsprechung des BFH konterkariert wird.