株式会社極東書店トップ商品一覧Der abstrakte dingliche Vertrag als gesetzliche Konstruktion im deutschen Zivilrecht und seine unvollstaendige Anerkennung durch das chinesische Zivilrecht.

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Der abstrakte dingliche Vertrag als gesetzliche Konstruktion im deutschen Zivilrecht und seine unvollstaendige Anerkennung durch das chinesische Zivilrecht.

Der abstrakte dingliche Vertrag als gesetzliche Konstruktion im deutschen Zivilrecht und seine unvollstaendige Anerkennung durch das chinesische Zivilrecht.

・ISBN 978-3-339-11668-0 Brosch. EUR 88.90

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著者・編者Fan, Ximeng,
シリーズStudien zum Zivilrecht
出版社(Kovac, GW)
出版年月2020
ページ数198 S.
言語GER
ニュース番号<658-L1331 658-L1751>

解説

Der abstrakte dingliche Vertrag spielt eine wichtige Rolle im deutschen Zivilrecht. Trotz scharfer Kritiken und vieler Versuche ihn zu beseitigen und zu durchbrechen, wird er bis heute noch als die besondere Eigenschaft des BGB gesehen. Vielen Studierenden bereitet der abstrakte dingliche Vertrag Schwierigkeiten, wobei aber ein richtiges Verstaendnis auch die Beherrschung von dem Begriff des Rechtsgeschaefts, der Trennung zwischen dem Schuld- und Sachenrecht, dem Bereicherungsrecht sowie dem Institut des gutglaeubigen Erwerbs foerdert. Somit wird eine gute Grundlage fuer das Studieren des Zivilrechts geschaffen. Es ist allgemein anerkannt, dass China das deutsche Zivilrecht mittelbar durch das taiwanische und japanische Recht rezipiert hat. Dennoch lehnt die herrschende Meinung in der chinesischen Literatur den abstrakten dinglichen Vertrag ab, weil er ausser seiner Lebensfremdheit auch das Eigentuemersinteresse beeintraechtige. Ausserdem wird behauptet, dass er unnoetig sei, da seine Funktion, Verkehrsinteresse zu schuetzen, durch den Gutglaubensschutz uebernommen werde. Insbesondere ist es im franzoesischen Recht moeglich, auch ohne Anerkennung eines solchen Vertrags Geschaefte reibungslos abzuwickeln. Auch wenn manche chinesische Wissenschaftler den dinglichen Vertrag annehmen, bleibt es weiterhin umstritten, ob die Einigung selbst oder erst die Einigung und Eintragung bzw. Uebergabe zusammen als dinglicher Vertrag bezeichnet werden soll. In dieser Abhandlung wird einerseits eine ausfuehrliche Erlaeuterung des abstrakten dinglichen Vertrags vorgenommen, also von seiner geschichtlichen Entwicklung ueber seinen Tatbestand aus dinglicher Einigung und Eintragung bzw. Uebergabe bis zur Widerlegung der Kritiken. Andererseits ist zu erlaeutern, ob der abstrakte dingliche Vertrag im chinesischen Zivilrechtsystem, welches dem deutschen aehnelt, existiert. Falls dies nicht der Fall sein sollte, dann stellt sich die Frage, ob das chinesische Zivilrecht aus irgendeinem Grund den abstrakten dinglichen Vertrag anerkennen sollte.