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Der Menschenhandel - unter besonderer Beruecksichtigung voelkerrechtlicher Vertraege.

Der Menschenhandel - unter besonderer Beruecksichtigung voelkerrechtlicher Vertraege. 人身売買-国際法上の条約を特に考慮して

・ISBN 978-3-339-11578-2 Brosch. EUR 139.80

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著者・編者Karabayir-Günay, Nevin,
シリーズStrafrecht in Forschung und Praxis
出版社(Kovac, GW)
出版年月2020
ページ数516 S.
言語GER
ニュース番号<656-1048 656-1220>

解説

Der Menschenhandel steht heutzutage auf der politischen Agenda vieler Staaten an oberster Stelle. Aus der oeffentlichen Diskussion ist er nicht mehr wegzudenken. In den weltweiten Massenmedien vergeht kein Tag ohne einen Bericht zum Thema Menschenhandel. Er ist ein dynamischer, komplexer, sich immer wieder veraendernder und an die Gegebenheiten anpassender Vorgang, der sich im Hintergrund bzw. in der Unterwelt abspielt. Im Zuge der Migrationsbewegung bzw. der erhoehten Mobilitaet aufgrund von Grenzoeffnungen und Ausweitung der Freizuegigkeit sowie der unglaublich fortgeschrittenen Technik breitet er sich zunehmend grenzueberschreitend aus. Die Schweiz hat seinen bereits existierenden Menschenhandelstatbestand (Art. 196 aStGB) am 1. Dezember 2006 revidiert, um ihn mitunter an die aktuellsten voelkerrechtlichen Definitionen des Begriffes Menschenhandel anzupassen. Er ist seither in Art. 182 StGB geregelt. Weder die Lehre noch die Rechtsprechung zu diesem Tatbestand und zu seinem Verhaeltnis zu den voelkerrechtlichen Vorgaben ist insofern sehr weit entwickelt. Wegen seines kurzen, im Vergleich zu den voelkerrechtlichen Vorgaben vageren Gesetzestextes, ergeben sich viele internationalrechtliche, rechtshistorische und aktuelle dogmatische Frage- und Problemstellungen im Zusammenhang mit Art. 182 StGB, die im bisherigen Schrifttum ueberwiegend uneinheitlich bzw. nur oberflaechlich oder gar nicht behandelt werden. Diese Dissertation zielt auf die Beantwortung dieser Fragen ab, wobei die voelkerrechtlichen Vorgaben und die Entstehungsgeschichte des schweizerischen Menschenhandelstatbestandes besonders beruecksichtigt werden. Speziell widmet sie sich dabei auf die Festlegung des bisher kaum erforschten Deliktstypus von Art. 182 StGB, auf die juristisch genaue Erfassung und Definition aller seiner unrechtsbegruendender Merkmale, insbesondere auch der Ausbeutungsabsicht bzw. der Absicht zur Entnahme von Organen, und dem komplexen Thema der Einwilligung (bzw. des Einverstaendnisses) in die tatbestandsmaessige Handlung.