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商品詳細
Strafjustiz im Spannungsfeld zwischen Informationsinteresse und Persoenlichkeitsschutz. 情報利害と人格保護との緊張関係における 刑事司法
・ISBN 978-3-339-11462-4 Brosch. EUR 88.90
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| 著者・編者 | Aksöz, Erkan, |
|---|---|
| シリーズ | Strafrecht in Forschung und Praxis |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2020 |
| ページ数 | 238 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <656-1033 656-L1025> |
解説
Die vorliegende, zum Teil interdisziplinaer angelegte Arbeit widmet sich Ueberlegungen zur Verhinderung des Einflusses von medialen ?Vorverurteilungen“ auf den Strafprozess. Der Autor erlaeutert zunaechst, dass die in Paragr. 169 GVG geregelte Oeffentlichkeit faktisch erheblich erweitert worden sei. Ferner konstatiert er eine Vorverlagerung der gerichtlichen Oeffentlichkeit, die z.B. durch oeffentliche Strafanzeigen ausgeloest werde. Gleichwohl sei eine gegenlaeufige Tendenz zu beobachten. Insbesondere dienten die Vorschriften der Paragr. 153, 153a StPO zunehmend als Mittel zur Oeffentlichkeitsvermeidung. Sowohl die ?Veroeffentlichung“ als auch die ?Verheimlichung“ von strafjustiziellen Informationen haelt der Verfasser fuer Entwicklungen, auf die der Gesetzgeber und die Justiz nachhaltig reagieren sollten. Im zweiten Teil setzt sich der Verfasser kritisch mit der bisherigen Diskussion zur Gerichtsoeffentlichkeit auseinander. Diese leide vor allem an der mangelnden Rezeption medienwissenschaftlicher Forschung. Sodann wird das ?Spannungsfeld“ zwischen Justiz, Beschuldigtem und Oeffentlichkeit eroertert. Nach der juristischen Behandlung der Thematik werden interdisziplinaere Aspekte in Ansatz gebracht, um die unterschiedlichen Zielsetzungen von Justiz und Medien zu verdeutlichen. Nach einer Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse zeigt der Verfasser moegliche Loesungsansaetze auf. Genannt werden u.a. eine strengere Reglementierung der Medienkontakte von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, Einschraenkung von Videoaufnahmen sowie Vorgaben messbarer Grenzen fuer die Verdachtsberichterstattung durch das BVerfG. Zur Bekaempfung von sog. ?Durchstechereien“ schlaegt der Verfasser die Implementierung einer Compliance-Institution in der Strafjustiz und die Schaffung einer an Paragr. 130 OWiG angelehnten Regelung zur Sanktionierung von Verstoessen vor. Abschliessend wird die Frage diskutiert, ob vorverurteilende Berichterstattung zu einem Verfahrenshindernis fuehren koenne.