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商品詳細
Der Einfluss des Mediationsverfahrens auf Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung.
・ISBN 978-3-339-11202-6 Brosch. EUR 139.80
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| 著者・編者 | Härtling, Jana, |
|---|---|
| シリーズ | Schriftenreihe Außergerichtliche Konfliktbeilegung |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2019 |
| ページ数 | 580 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <655-L1767 655-P3188> |
解説
Die Autorin untersucht die Auswirkungen eines Mediationsverfahrens auf die Mediationsabschlussvereinbarung. Dabei existieren keine speziellen Regelungen fuer die Mediationsabschlussvereinbarung ueber eine verfahrensbezogene Pflicht des Mediators vor Abschluss dieser hinaus. Insofern werden zunaechst Vertragstyp, Formanforderungen, Dispositionsbefugnis, Widerrufsrecht nach Paragr. 312b BGB und die Vollstreckbarkeit einer Mediationsabschlussvereinbarung eroertert. Materiell seien die Regelungen zur Vollstreckbarkeit ausreichend, sie entspraechen jedoch nicht den Anforderungen der Mediationsrichtlinie. Ggf. koenne auch das geplante Singapurer UN-Uebereinkommen zur Mediation Anstoss fuer eine weitere Regelung geben. Zentraler Gegenstand der Untersuchung sind die Auswirkungen von Verfahrensfehlern in der Mediation. Da der Gesetzgeber diesbezueglich keine spezielle Regelung getroffen habe, werden die Auswirkungen nach dem allgemeinen Vertragsrecht geprueft. Insofern komme, wenn die Parteien diesbezueglich keine eigenen Regelungen getroffen haben, je nach Konstellation eine Loesung von der Abschlussvereinbarung wegen arglistiger Taeuschung, widerrechtlicher Drohung oder Irrtums ueber die Geschaeftsgrundlage in Betracht. Nur in Einzelfaellen sei die Abschlussvereinbarung wegen Sittenwidrigkeit oder Irrtums ueber die Vergleichsgrundlage nichtig. Der ueberwiegende Teil der Verfahrensfehler habe jedoch keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung. Die Autorin sieht die bestehenden Regelungen als interessengerecht und ausreichend an. Spezielle Widerrufsrechte fuer die Mediation seien abzulehnen. Insofern fehle fuer ein allgemeines Widerrufsrecht bereits ein tragender Unterschied zwischen der Abschlussvereinbarung und anderen Vertraegen. Verfahrensfehlern koennte, soweit dies notwendig sei, weil sie die freie Willensbildung beeintraechtigen, angemessen mit den allgemeinen vertragsrechtlichen Regeln begegnet werden.