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商品詳細
Maengelgewaehrleistung im Dienstrecht? : Eine Untersuchung mit Schwerpunkt im Minderungsrecht. 服務法における瑕疵担保責任?
・ISBN 978-3-339-11240-8 Brosch. EUR 88.90
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★★★
| 著者・編者 | Labuda, Pavel, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zum Vertragsrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2019 |
| ページ数 | 228 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <655-L1558 655-L1677> |
解説
In ihrem Alltag schliessen die Menschen zahlreiche Dienstvertraege ab: mit einem Rechtsanwalt ueber eine Beratung oder ? in gravierenderen Faellen ? die Vertretung in einem Gerichtsprozess, mit einem Arzt bzw. seinem Arbeitgeber ueber eine Untersuchung oder eine Therapie, mit einer Fahrschule oder einem Nachhilfelehrer ueber Unterricht etc. Die Dienste haben des Oefteren eine vorhersehbar bedeutende Auswirkung auf das Leben der Glaeubiger: Es kann u.a. um ihr gesundheitliches und koerperliches Wohlergehen, ihren finanziellen Wohlstand (und in strafrechtlichen Verfahren sogar die Freiheit sowie das gesellschaftliche Ansehen) oder auch die Bildung und somit ihre Zukunftschancen gehen. Bei den Dienstberechtigten handelt es sich in Bezug auf die vereinbarte Dienstleistung haeufig um Laien (Mandanten, Patienten etc.), sodass fuer sie deren Vertragswidrigkeit nicht ohne Weiteres ersichtlich ist. Doch selbst bei Erkennen der Maengel einer Taetigkeit erweist sich die Berechnung ihres Minderwerts nicht selten als problematisch. Vor diesem Hintergrund der haeufig erheblichen Konsequenzen der Dienste fuer ihre Glaeubiger einerseits und der potenziellen Schwierigkeit, das Abweichen ihrer Erbringung vom Leistungsversprechen und sein genaues Ausmass zu ermitteln, andererseits, stellt sich die Frage, welche rechtlichen Reaktionsmoeglichkeiten die Dienstberechtigten im Falle von Leistungsdefiziten haben sollen. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bislang gegen eine ausdifferenzierte Maengelgewaehrleistung im Dienstrecht entschieden. Dabei erscheinen die Taetigkeitsglaeubiger regelmaessig zumindest nicht weniger schutzwuerdig als Kaeufer, Mieter, Besteller von Werken oder Reisende, denen bei mangelhaften Leistungen spezielle Gewaehrleistungsrechte zustehen. In der Abhandlung wird untersucht, welche Luecken im Schutz der Dienstglaeubiger nach der geltenden Rechtslage bestehen und wie man die einzelnen Elemente einer dienstrechtlichen Maengelgewaehrleistung ausgestalten kann. Relevant ist diese Frage insbesondere hinsichtlich des Minderungsrechts, das im allgemeinen Leistungsstoerungsrecht nicht geregelt ist.