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商品詳細
Ad-hoc-Publizitaet bei strafbewehrten Compliance-Verstoessen und die Grenze des Nemo-Tenetur-Grundsatzes. 刑罰によって担保されるコンプライアンス 違反の際の特別公示とNemo-Tenetur原則の限界
・ISBN 978-3-339-11344-3 Brosch. EUR 99.80
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| 著者・編者 | Schletter, Christopher, |
|---|---|
| シリーズ | Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2020 |
| ページ数 | 328 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <655-L1470 655-L1660> |
解説
Mit der acht Milliarden Euro schweren Sammelklage von Aktionaeren gegen Volkswagen im Zuge des ?Diesel-Skandals“ wurde ein zentrales Problem der kapitalmarktrechtlichen Pflicht zur Veroeffentlichung kursrelevanter Informationen ?ad-hoc“ offenbar: Muss sich ein Unternehmen bei Aufdeckung eines Compliance-Vorfalls selbst strafrechtlich belasten? Die bestehende Unsicherheit wird durch die europaeische Vollharmonisierung der Ad-hoc-Publizitaet mit der neuen MAR weiter verstaerkt. Hinzu kommt ein europaeischer Trend der Kriminalisierung von Unternehmen, der die Interpretation der Menschenrechte nach der Charta und der Konvention massgeblich beeinflusst und sich bereits in der juengeren Rechtsprechung niedergeschlagen hat. Die zurueckhaltende Position des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Geltung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes fuer Unternehmen verliert hierdurch zunehmend an Bedeutung. Diese Doktorarbeit behandelt schwerpunktmaessig den Konflikt der Ad-hoc-Publizitaet nach Art. 17 MAR mit der Selbstbelastungsfreiheit. Hierzu wird die Veroeffentlichungspflicht zunaechst grundlegend rechtsoekonomisch untersucht und deren Teleologie herausgearbeitet ? der Schutz von Informationshaendlern und die Kosteneffizienz der Regulierung. Darauf aufbauend wird erarbeitet, wie der Interessenkonflikt bei strafbewehrten Compliance-Verstoessen bereits durch einen Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR aufgeloest werden kann, da der Selbstbelastung typischerweise berechtigte Emittenteninteressen entgegenstehen. Dies spiegelt sich auch im zeitlichen Anknu?pfungspunkt der Ad-hoc-Publizita?t wider, der mangels einer Compliance-Dimension von der Kenntnis der Emittenten abha?ngt. Zwingt aber die Publizitaetspflicht dennoch zur Selbstbelastung, versto?sst dies gegen den Nemo-tenetur-Grundsatz nach der Charta, der Konvention und dem Grundgesetz. Daher ist de lege ferenda ein Verweigerungsrecht des Emittenten zu erlassen, das de lege lata u?ber die prima?rrechtskonforme Reduktion des Art. 17 Abs. 1 MAR erzielt werden muss.