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商品詳細
Die grenzueberschreitende Verlagerung von Wirtschaftsguetern durch Sitzverlegung von Personengesellschaften innerhalb der Europaeischen Union.
・ISBN 978-3-339-11222-4 Brosch. EUR 88.90
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★★★
| 著者・編者 | Frank, Matthias, |
|---|---|
| シリーズ | Steuerrecht in Forschung und Praxis |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2019 |
| ページ数 | 238 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <655-L1427 655-L1602> |
解説
Die Kapitalgesellschaft ist die typische und herausragende Unternehmensform im wirtschaftlichen Verkehr, aber gerade mittelstaendische Unternehmen in Deutschland werden haeufig in der Rechtsform einer OHG, KG oder GbR gefuehrt. Im Zuge der immer weiter fortschreitenden Internationalisierung der Wirtschaft ist es auch fuer Personengesellschaften immer bedeutender, betriebliche Aktivitaeten ins Ausland zu verlagern. Die mitunter vielfaeltigen Gruende, die eine Kapitalgesellschaft zu einem Wegzug veranlassen, treffen ebenso auf Personengesellschaften zu. Bei der grenzueberschreitenden Sitzverlegung von Gesellschaften besteht die Besonderheit, dass u. U. auch Vorfragen zur gesellschaftsrechtlichen Identitaet zu klaeren sind. Die Diskussion hierueber knuepft in der Regel an die Kapitalgesellschaftsformen an. Die Studie widmet sich der in der Literatur eher nur am Rande behandelten Frage, ob Personengesellschaften unter Wahrung ihrer rechtlichen Identitaet ihre Geschaeftstaetigkeit im Zuzugsstaat ohne vorherige Aufloesung und Neugruendung fortsetzen koennen. In steuerrechtlicher Hinsicht gehen grenzueberschreitende Bewegungen in der Regel mit einer Verlagerung von Einkuenften und Einkunftsquellen einher, die sich zu Lasten des Wegzugsstaates und zugunsten des Zuzugsstaates auswirken. In den verlagerten Einkunftsquellen koennen bislang nicht realisierte, steuerverstrickte Wertsteigerungen (sog. stille Reserven) enthalten sein. Daher nimmt der deutsche Fiskus den Wegzug zum Anlass, die in Deutschland entstandenen stillen Reserven zu besteuern (sog. Wegzugs-/Schlussbesteuerung). Bei Personengesellschaften besteht die Besonderheit, dass sie aufgrund des im Einkommensteuerrecht geltenden Transparenzprinzips keine eigenstaendigen Steuersubjekte darstellen. Die Besteuerung setzt ausschliesslich bei der Person des betreffenden Mitunternehmers an. Ein Wohnsitzwechsel eines Mitunternehmers ins Ausland fuehrt unter den Voraussetzungen des Paragr. 6 AStG zur Besteuerung noch nicht realisierter Wertsteigerungen fuer die von ihm im Privatvermoegen gehaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften. Auf der Ebene der Personengesellschaft kann die Sitzverlegung steuerliche Folgen ausloesen, weil damit in der Regel zugleich Wirtschaftsgueter des Betriebsvermoegens ins Ausland verlagert werden.