株式会社極東書店トップ商品一覧Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff : Die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen des technischen Fortschritts.

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Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff

Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff : Die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen des technischen Fortschritts. 時代に制約されない雇用者と経営の概念

・ISBN 978-3-339-11040-4 Ppbk. EUR 88.90

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著者・編者Gressel, Jacqueline,
シリーズSchriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
出版社(Kovac, GW)
出版年月2019
ページ数258 S.
言語GER
ニュース番号<654-L2143 654-P3752>

解説

Die Verfasserin untersucht den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff und den Betriebsbegriff als Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts auf ihre Vereinbarkeit mit den Herausforderungen des technischen Fortschritts, die sich in der ?Arbeitswelt 4.0“ zeigen. Der Arbeitnehmerbegriff bestimmt nach Paragr. 5 BetrVG den persoenlichen Anwendungsbereich des Gesetzes. Der Betriebsbegriff ist fuer die Eroeffnung des sachlichen Anwendungsbereichs nach Paragr. 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG massgeblich. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Betriebsbegriff werden durch eine langjaehrig gepraegte Rechtsprechung sowie durch die Literatur weitgehend einheitlich definiert. Tatsaechliche Aenderungen wie die Entstehung neuer Arbeitsformen oder Aenderungen in den Organisationsstrukturen von Unternehmen erschweren die Subsumtion unter die Begriffe. Vom ?klassischen“ Betrieb oder Arbeitnehmer bis hin zum virtuellen Betrieb oder Selbstaendigen liegen viele denkbare Ausgestaltungen. Die Definitionen duerfen sich nicht mehr nur an etablierten Strukturen orientieren, sondern muessen auch moegliche neue Modelle umfassen. Die Reichweite des persoenlichen und sachlichen Anwendungsbereiches hat erhebliche praktische Auswirkungen: Die Feststellung des Betriebsbegriffs ist insbesondere fuer Umstrukturierungen und fuer Betriebsratswahlen von Bedeutung. Die Ermittlung des (Wahl-)Betriebes ist Ausgangspunkt einer ordnungsgemaessen Durchfuehrung von Betriebsratswahlen. Die Verkennung des Betriebsbegriffs kann zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl fuehren und ist fuer den Arbeitgeber mit hohen Kosten verbunden. Ferner eroeffnet der persoenliche und sachliche Anwendungsbereich die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats nach den Paragr. 87 ff. BetrVG. Die Autorin untersucht die Begriffe hinsichtlich ihrer Dogmatik, um die Flexibilitaet der bestehenden Definitionen hinsichtlich der Herausforderungen einer modernen Arbeitswelt aufzuzeigen. Insbesondere die Moeglichkeit gewillkuerte Betriebsraete nach Paragr. 3 Abs. 1 BetrVG zu bilden fuehrt zu einer weitgehenden Flexibilisierung, die individuell auf die Strukturen des Unternehmens zugeschnitten ist.