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商品詳細
Die Auslegung und Entwicklung des Begriffs des Rechtsschutzfalles und die Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Praxis. 権利保護事故概念の解釈と発展および保険法実務への影響
・ISBN 978-3-339-11172-2 Ppbk. EUR 99.80
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| 著者・編者 | Burmann, Carla, |
|---|---|
| シリーズ | Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2019 |
| ページ数 | 308 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <654-L2099 654-P3689> |
解説
Diese Dissertation beschaeftigt sich mit dem Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung, dem sog. ?Rechtsschutzfall“. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist und wann der Rechtsschutzfall in zeitlicher Hinsicht eintritt, spielt fuer die versicherungsrechtliche Praxis eine ganz entscheidende Rolle. Hiervon haengt ab, ob der Versicherungsnehmer von seinem Versicherer die Gewaehrung von Versicherungsschutz verlangen kann. Diese essentielle Frage beschaeftigt Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer seit ueber 65 Jahren. Die Relevanz der Problematik spiegelt sich selbstverstaendlich auch in der Rechtsprechung der einzelnen Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof. Die praegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bildet einen Schwerpunkt des vorliegenden Werkes. Diese wird ebenso wie die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und die Bedingungswerke einzelner Versicherungsunternehmen untersucht. Hierbei steht insbesondere das (moegliche) Verstaendnis eines ?durchschnittlichen Versicherungsnehmers“ hinsichtlich der in den Bedingungswerken vorhandenen Klauseln im Vordergrund. Auch auf das Auftreten von bestimmten Besonderheiten, wie das Massenphaenomen des Widerrufs von Darlehensvertraegen wird eingegangen. Bezueglich der wechselseitigen Interessen von Versicherern und Versicherungsnehmern ergeben sich hierbei naturgemaess Kontroversen, welche sich in den Bedingungswerken niederschlagen. Eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung ?insbesondere zum relevanten Problempunkt des ?Passivprozesses“ ? gibt es hierzu bisher nicht. Da eine Vielzahl von Fragen noch nicht abschliessend geklaert ist, bleibt die weitere Entwicklung des Rechtsschutzfalles und der damit zusammenhaengender Problemkomplexe weiter spannend.