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Straftatbestaende zum Schutz mehrerer Rechtsgueter

Straftatbestaende zum Schutz mehrerer Rechtsgueter : Zugleich ein Beitrag zur Rechtsgutbestimmung durch Auslegung. より多くの法益を保護するための犯罪構成要件

・ISBN 978-3-339-11136-4 Ppbk. EUR 99.80

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著者・編者Johannsen, Oke,
シリーズStrafrecht in Forschung und Praxis
出版社(Kovac, GW)
出版年月2019
ページ数338 S.
言語GER
ニュース番号<654-L1882 654-P3327>

解説

Ein weithin anerkannter Bestandteil der Rechtsgutslehre ist, dass ein Straftatbestand nicht nur ein, sondern auch mehrere Rechtsgueter schuetzen kann. Zusammenhaengende Darstellungen dieser Normengruppe sind jedoch bislang nicht geleistet worden. Diese Leerstelle soll durch diese Untersuchung ausgefuellt werden. Nach einer Stellungnahme zugunsten der systemkritischen Rechtsgutslehre untersucht der Autor die Bedeutung der klassischen Auslegungsmethoden fuer die Rechtsgutsfrage. Aufbauend hierauf entwickelt der Autor Merkmale, anhand derer sich ermitteln laesst, ob ein Straftatbestand mehrere Rechtsgueter schuetzt. Sodann kategorisiert der Autor die Normengruppe danach, welche Art von Rechtsguetern erfasst wird (homogener oder heterogener Rechtsgueterschutz) bzw. in welcher Beziehung diese zueinander stehen (alternativer oder kumulativer Rechtsgueterschutz). Besondere Beachtung findet dabei die Kategorie des alternativen Rechtsgueterschutzes. Die dogmatischen Folgen des mehrfachen Rechtsgueterschutzes erlaeutert der Autor anhand der Rechtsinstitute der Einwilligung und der Notwehr. Naeher betrachtet wird insbesondere die Frage, ob die Einwilligung bei solchen Straftatbestaenden strafunrechtsausschliessende Wirkung hat, die kumulativ ein disponibles und ein indisponibles Rechtsgut schuetzen (kumulativ-heterogener Rechtsgueterschutz). Der Autor setzt sich sodann ? ablehnend ? mit der Annahme auseinander, die tatbestandlichen Rechtsgueter koennten zueinander dergestalt in eine Art Rangverhaeltnis gesetzt werden, dass das eine Rechtsgut ?mittelbar“ oder ?nachrangig“, das andere jedoch ?vorrangig“ oder ?primaer“ geschuetzt werde. Gegen Ende der Abhandlung wendet der Autor die gewonnenen Ergebnisse anhand dreier Beispiele auf den Normenbestand an. Mit den Paragr. 164 StGB (Falsche Verdaechtigung), 315c StGB (Gefaehrdung des Strassenverkehrs) und 315b StGB (Gefaehrliche Eingriffe in den Strassenverkehr) werden dabei Delikte ausgewaehlt, bei denen der Aspekt des mehrfachen Rechtsgueterschutzes streitige Fragen aufwirft.