株式会社極東書店トップ商品一覧Das beamtenrechtliche Remonstrationsverfahren im Lichte des EU-Rechts : Zur Bedeutung des Remonstrationsverfahrens im Kontext des EU-rechtlichen Anwendungsvorrangs.

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Das beamtenrechtliche Remonstrationsverfahren im Lichte des EU-Rechts

Das beamtenrechtliche Remonstrationsverfahren im Lichte des EU-Rechts : Zur Bedeutung des Remonstrationsverfahrens im Kontext des EU-rechtlichen Anwendungsvorrangs. EU法から見た公務員法上の抗議手続

・ISBN 978-3-339-11216-3 Ppbk. EUR 88.90

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著者・編者Bast, Alexander,
シリーズStudien zum Verwaltungsrecht
出版社(Kovac, GW)
出版年月2019
ページ数250 S.
言語GER
ニュース番号<654-L1795 654-L2244>

解説

Der EU-rechtliche Anwendungsvorrang ist eines der grundlegendsten Prinzipien des EU-Rechts und betrifft saemtliche mitgliedstaatlichen Organe. Als Auspraegung des EU-rechtlichen Effektivitaetsprinzips verpflichtet er die nationale Verwaltung, EU-rechtswidriges nationales Recht im Kollisionsfall unangewendet zu lassen. Da die Verwaltung im Gegensatz zu den nationalen Gerichten nicht auf ein Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH im Sinne von Art. 267 AEUV zurueckgreifen kann, lassen sich durch eine eigenmaechtige Nichtanwendungspraxis der Verwaltung Beeintraechtigungen des Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG) und des Gebots der Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG) befuerchten. Unter Einbeziehung der Rechtsprechung des EuGH und der EU-rechtlichen Literatur untersucht der Autor zunaechst, ob eine Nichtanwendungskompetenz der Exekutive hinsichtlich EU-rechtswidrigen nationalen Rechts nationalverfassungsrechtlich und EU-rechtlich rechtlich zulaessig ist. Anschliessend wird der Frage nachgegangen, ob de lege lata Mechanismen existieren, die geeignet sind, den Konflikt zwischen EU-rechtlichem Anwendungsvorrang und nationaler Gesetzesbindung zu verbessern. Im Zentrum dieser Ueberlegungen steht das beamtenrechtliche Remonstrationsverfahren. In diesem Zusammenhang geht es primaer um die Frage, ob das Remonstrationsverfahren EU-rechtskonform dahingehend ausgelegt werden kann, dass es die Ueberpruefung des nationalen Rechts am Massstab des EU-Rechts zulaesst. Im letzten Teil der Studie wird ein Verfahren de lege ferenda vorgeschlagen, welches die Funktion eines behoerdlichen Vorabentscheidungsverfahrens bis hin zum EuGH einnehmen koennte.