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商品詳細
Die Haftung der Gewerkschaft gegenueber ihren Tarifpartnern und Dritten fuer Schaeden bei rechtswidrigen Streiks. 労働協約パートナーと第三者に対する労働組合の責任-違法ストライキ時の損害に対する責任
・ISBN 978-3-428-15745-7 Brosch. EUR 99.90
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-428-55745-5
| 著者・編者 | Malorny, Friederike, |
|---|---|
| シリーズ | Schriften zum Bürgerlichen Recht |
| 出版社 | (Duncker, GW) |
| 出版年月 | 2019 |
| ページ数 | 314 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <653-1364 653-P2567> |
解説
Die Arbeit beschaeftigt sich mit der Frage, wer das Risiko von Schaeden rechtswidriger Streiks traegt. Die Gewerkschaft haftet gegenueber der Arbeitgeberseite in erster Linie aus vertraglichen Schadensersatzanspruechen. Ergaenzend kommt eine deliktische Haftung in Betracht. Das passt auch zu den zivilrechtlichen Wertungen des Vertragsrechts einerseits und des Deliktsrechts andererseits: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite stehen sich gerade nicht unverbunden gegenueber, sodass keine typische Konstellation der Jedermann-Haftung vorliegt. Fuer Drittbetroffene gilt: Rechtmaessige wie rechtswidrige Streiks zaehlen zu ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Dritte haben daher auch bei rechtswidrigem Streik keine vertraglichen Schadensersatzansprueche gegen die Gewerkschaft. Dieses Ergebnis fuegt sich auch in die gesetzliche Gesamtkonzeption ein: Nach dem Grundsatz der Relativitaet der Schuldverhaeltnisse haben sich Dritte an ihren Vertragspartner zu halten. In extremen Faellen sind Dritte ausreichend durch das Deliktsrecht geschuetzt. Ein darueberhinausgehender deliktischer Schutz, etwa mit Hilfe des ReaG, besteht nicht. Die Arbeit wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2019 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins fuer Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet.