株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Die Durchsetzbarkeit von Sicherheiten im neuen Recht des Gesellschafterdarlehens.
商品詳細
Die Durchsetzbarkeit von Sicherheiten im neuen Recht des Gesellschafterdarlehens. 保証の遂行可能性 -社員貸付に関する新たな法において-
・ISBN 978-3-339-10738-1 Ppbk. EUR 99.80
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| 著者・編者 | Bertram, Florian, |
|---|---|
| シリーズ | Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2019 |
| ページ数 | 346 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <652-L1526 652-L1548> |
解説
Die Studie geht der zentralen Fragestellung nach unter welchen Bedingungen es dem Gesellschafter moeglich sein koennte sich aus einer Sicherheit, die zugunsten seines Gesellschafterdarlehens bestellt wurde, zu befriedigen, obwohl die Insolvenz der Gesellschaft drohte oder bereits eingetreten ist. Im Zuge der Betrachtung wird auf Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und der Unternehmensfinanzierung durch Gesellschafterdarlehen eingegangen. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass es durch die Haftungsbeschraenkung bedingt, zu einer Steigerung der Umverteilungsrisiken kommt, wenn Gesellschafter ihre Gesellschaft mit nur geringem Eigenkapital ausstatten und eine Finanzierung im Uebrigen durch Gesellschafterdarlehen erfolgt. Hieraus ergeben sich betraechtliche Bedenken, den Darlehen gewaehrenden Gesellschafter neben den aussenstehenden Glaeubigern bei der Verteilung der Insolvenzmasse zu beruecksichtigen, wenn dieser eine fuer sein Darlehen bestellte Sicherheit verwerten will und hierdurch einen erheblichen Teil der Insolvenzmasse schmaelert. Um einer solchen, in der Praxis haeufig vorkommenden, Risikoverlagerung entgegenzutreten, haben bereits das Reichsgericht und spaeter der Bundesgerichthof mit unterschiedlichen Begruendungen die Rueckforderung kapitalersetzender Darlehen versucht zu unterbinden. Zuletzt hat auch der Gesetzgeber im Zuge des MoMiG 2008 eine Neuregelung verabschiedet, wonach das sog. Eigenkapitalersatzrecht beseitigt wurde und nunmehr alle Gesellschafterdarlehen generell einem insolvenzrechtlichen Nachrang (Paragr. 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) und Rueckzahlungen einer einjaehrigen sowie Besicherungen einer zehnjaehrigen Anfechtbarkeit (Paragr. 135 Abs. 1 InsO) unterliegen. Hier wird untersucht, ob der Nachrang von Gesellschafterdarlehen und die Anfechtung aus Paragr. 135 Abs. 1 InsO als Instrumente zur Masseanhaeufung in der Insolvenz der Gesellschaft geeignet sind und ob es auch Ausnahmen hiervon geben muss. Denn spaetestens seit Inkrafttreten des MoMiG ist in der Rechtsprechung und in der Wissenschaft umstritten, inwieweit das Bargeschaeftsprivileg des Paragr. 142 InsO auf den Anfechtungstatbestand des Paragr. 135 Abs. 1 InsO Anwendung findet und hierdurch die Verwertbarkeit einer Sicherheit ermoeglicht werden kann.