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Recht der Religionen.

Recht der Religionen. 諸宗教の法

・ISBN 978-3-339-10602-5 Ppbk. EUR 98.80

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著者・編者Schoppe, Stephan A.,
シリーズÖkonomie in Staat, Kirche und Gesellschaft
出版社(Kovac, GW)
出版年月2019
ページ数286 S.
言語GER
ニュース番号<652-1299 652-P2796>

解説

In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde das Staatsmonopol der Kirchen beseitigt: ?Es besteht keine Staatskirche“ (Art 137, Abs. 1 WRV in Art 140 GG von 1949). Die Staatsleistungen an diese Religionsgesellschaften, die Koerperschaften des oeffentlichen Rechts blieben (Art 137, Abs. 5, Satz 1 WRV), sollten entsprechend den Landeskirchen von den Laendern abgeloest werden (Art 138, Abs. 1 WRV). Das ist allerdings nach nunmehr 100 Jahren nicht geschehen; und auch das an den staatlichen Lehrstuehlen in den Landes-Universitaeten verankerte Staatskirchenrecht des Kaiserreiches auf der Basis der Reichsverfassung von 1871 hat bis heute Bestand als wesentlicher Teil des Oeffentlichen Rechts. Die frueheren Amtskirchen verfuegen als KoeffR ueber zahlreiche Privilegien gegenueber allen anderen Religions- und Weltanschauungs-Vereinigungen: ganz im Widerspruch zum Gleichstellungsgebot von Abs. 7 in Art 137 WRV. Dadurch fuehlen sich die nicht staatsnahen Religionen, die weder als KoeffR anerkannt sind noch staatliche Hilfen erhalten, diskriminiert; folgerichtig fordern diese das Privilegien-Buendel der schrumpfenden christlichen Volkskirchen auch fuer sich ein - insbesondere die zahlreichen und schnell wachsenden islamischen Glaubensgemeinschaften. Jedoch basieren diese regelmaessig auf dem fundamentalistisch-autokratischen Rechtssystem der Scharia, das mit der liberalen demokratischen Grundordnung und der aufgeklaerten Verfassung bzw. den darin garantierten Buerger- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. In naechster Zeit muss sich entscheiden, ob in der Folge der laufenden Innenminister-Islamkonferenzen die muslimischen Bekenntnisse auch den Status der KoeffR mit allen Privilegien erhalten, oder ob deren Diskriminierung durch die Beseitigung der Kirchenprivilegien beseitigt werden kann. Die Bischoefe der DBK und der EKD unterstuetzen in der Politik und in der Oeffentlichkeit die erste Loesung, da sie von ihren traditionellen Privilegien nicht lassen koennen. Stephan A. Schoppe absolvierte sein Jurastudium an der Universitaet Hamburg und schloss dieses mit dem I. und II. Staatsexamen ab; anschliessend erwarb er seinen MBA - Master of Business Administration an der University of Wales in Cardiff (GB). Durch seine Dissertation ueber das deutsche Kirchensteuer-Recht angeregt (siehe Bd. 1 dieser Reihe) setzt er sich in diesem Buch kritisch mit dem Recht der Religionen auseinander, insbesondere mit den konstitutionellen Grundlagen des Christentums und des Islam. Dabei werden die Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Glaubensrichtungen deutlich herausgearbeitet, die sich aus dem Spannungsverhaeltnis einer saekularen Verfassung und der religioes begruendeten Scharia ergeben. Dr. Schoppe ist als Fachanwalt fuer Insolvenzrecht in einer grossen Kanzlei in Hamburg taetig.