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商品詳細
Lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz fuer technische Erzeugnisse : Schutzvoraussetzungen und Besonderheiten des sogenannten ergaenzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes technischer Erzeugnisse in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
・ISBN 978-3-8300-9898-0 Ppbk. EUR 149.80
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| 著者・編者 | Schollmeyer, Cord, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2019 |
| ページ数 | 920 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <651-1501 651-L1215> |
解説
Die Nutzung fremder Leistung ist ein wesentliche, unentbehrlicher Teil unserer modernen Wirtschaftsordnung. Ihre Zulaessigkeit wird im Bereich technischer Leistungen durch besondere Schutzrechte ? im Wesentlichen Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz ? geregelt. Diese Gesetze gewaehren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausschliesslichkeitsrechte und dienen dem Schutz der Leistung als solcher. Besteht ein Sonderschutz nicht, gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Das Anbieten von Nachahmungen fremder Leistungen kann ungeachtet eines sonderrechtlichen Schutzes aber auch gegen das Lauterkeitsrecht des UWG verstossen und untersagt werden. Der sog. lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz sanktioniert im Wettbewerb begangenes Handlungsunrecht und dient nicht dem Schutz der Leistung als solcher. Handelt es sich bei den nachgeahmten Leistungen um technische Erzeugnisse, gelten besondere Regeln: Technisch notwendige Gestaltungen sollen stets nachgeahmt werden duerfen, technisch bedingte Gestaltungen grundsaetzlich dann, wenn sie der angemessenen Loesung einer technischen Aufgabe dienen. Die Voraussetzungen lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsverbote sind bei technischen Erzeugnissen strenger als bei nichttechnischen Erzeugnissen. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die zum lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz technischer Erzeugnisse ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus ueber sechs Jahrzehnten. Die Untersuchung orientiert sich dabei an den zum UWG-Nachahmungsschutz entwickelten Fallgruppen. Der Verfasser analysiert die Entscheidungsbegruendungen und gelangt zu dem Ergebnis, dass allein der Schutz des Originalherstellers vor einer wettbewerbswidrigen Behinderung das Leitmotiv des Bundesgerichtshofs fuer die Gewaehrung von UWG-Nachahmungsschutz ist. Der Verfasser meint, dass der lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz fuer technische Erzeugnisse in Zukunft restriktiver gewaehrt werden sollte. Hierauf aufbauend macht der Verfasser abschliessend den Vorschlag, vom althergebrachten Pruefungsschema des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes abzuruecken und die Pruefung an derjenigen einer unlauteren Mitbewerberbehinderung zu orientieren, um eine sachgerechte, umfassende und transparente Interessenabwaegung zu gewaehrleisten.