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Die Übertragbarkeit der deutschen Vollstreckungsgegenklage in das chinesische Zivilprozessrecht.

Die Übertragbarkeit der deutschen Vollstreckungsgegenklage in das chinesische Zivilprozessrecht. 独における執行異議の中国民事訴訟法への転用可能性

・ISBN 978-3-8487-5493-9 Geb.

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-8452-9678-4

著者・編者Jin, Yin,
シリーズStudies of the Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law
出版社(Nomos, GW)
出版年月2019
ページ数270 S.
言語GER
ニュース番号<651-L1142 651-L888>

解説

Die Vollstreckungsgegenklage dient dem vorbeugenden Schuldnerschutz. Während im deutschen Zivilprozessrecht die Vorschrift über die Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) auf die CPO 1877 zurückgeht, fehlt eine entsprechende Klage im chinesischen Zivilprozessrecht. Überhaupt kann der Schuldner erst seit 2015 seine materiell-rechtlichen Einwendungen im Wege der Erinnerung und der sofortigen Beschwerde vor Vollstreckungsorganen geltend machen. Diese Rechtsschutzform gewährleistet die Richtigkeit der Entscheidung jedoch nicht. Weiter sind materiell-rechtliche Einwendungen gegen nicht rechtskräftige vollstreckbare Urkunden präkludiert. Der Autor schlägt daher vor, die deutsche Vollstreckungsgegenklage ins chinesische Zivilprozessrecht zu übertragen.