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Reformation - Staat - Religion: Zur Grundlegung und Aktualität der reformatorischen Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem.

Reformation - Staat - Religion: Zur Grundlegung und Aktualität der reformatorischen Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem. 宗教改革、国家、宗教 -宗教改革による聖俗区別の基礎づけと今日性-

・ISBN 978-3-16-155217-5 Brosch.

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 9783161677717
著者・編者Unruh, Peter,
出版社(Mohr, GW)
出版年月2017
ページ数320 S.
言語GER
ニュース番号<640-1021 640-264>

解説

Peter Unruh behandelt in einem Dreischritt die Grundlegung und Aktualitaet der reformatorischen Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem, die auch unter der Bezeichnung Zwei-Reiche/Zwei-Regimenten-Lehre firmiert. In einem ersten Schritt legt er die Grundlegung dieser Unterscheidung bei den massgeblichen Reformatoren (Luther, Melanchthon, Zwingli und Calvin) mit einem Schwerpunkt auf Luther frei. Waehrend Luther die Unterscheidung konsequent durchhaelt, zeigen sich bei Melanchthon und den Schweizer Reformatoren starke Tendenzen zu einer Vermischung. In einem zweiten Schritt verfolgt der Autor die Entwicklung der reformatorischen Unterscheidung von der Reformation bis zur Epochengrenze des Jahres 1918. Als praegende Elemente dieser Entwicklung werden die Friedensregelungen von 1555 und 1648 sowie Begriff und Bedeutung des landesherrlichen Kirchenregiments ausgewiesen. Im dritten Schritt wird die Aktualitaet des reformatorischen Gedankenguts fuer das aktuelle Religionsverfassungsrecht nebst der einschlaegigen Staats- und Verfassungstheorie untersucht. Hier werden die tragenden Saeulen des Religionsverfassungsrechts des Grundgesetzes (das Grundrecht der Religionsfreiheit, das Verbot der Staatskirche und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften) und aktuelle staats- und verfassungstheoretische Auffassungen zum Thema Staat und Religion sowie zur Rolle der Religion im politischen Diskurs in den Blick genommen. Das Ergebnis lautet, dass auch der demokratische Verfassungsstaat der Gegenwart vom reformatorischen Erbe der Unterscheidung von Staat und Religion zehren kann.