株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Kommentar zur Zivilprozessordnung. Bd. 4. : Paragr. 271 - 327. 23. Aufl. Bearb. von R. Bork u. a.
商品詳細
解説
In der 23. Auflage des vierten Bandes werden die ?? 271-327 auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur kommentiert, wobei auch einige Gesetzesaenderungen zu beruecksichtigen waren. Christoph Thole hat in dieser Auflage erstmals die Kommentierung der Vorschriften der ?? 271-299a uebernommen und insbesondere die darin enthaltenen Bestimmungen zum Beweisrecht umfassend ueberarbeitet. Neuere Entwicklungen wie z.B. die zum 1.1.2018 in Kraft tretenden Regelungen zur elektronischen Akte bei ?? 298, 298a wurden bereits beruecksichtigt. Christoph Althammer hat die Kommentierung der Vorschriften zum Urteil (?? 300-327) uebernommen und insbesondere bei den Vorschriften zur Rechtskraft eine Fuelle neu veroeffentlichter hoechstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur beruecksichtigt. Umfassend ueberarbeitet werden musste auch die Feststellungswirkung des Musterentscheids nach der Reform des KapMuG. Weitere Bearbeitungsschwerpunkte bildeten aufgrund ihrer praktischen Bedeutung die Bestimmungen zu Teil-, Anerkenntnis- und Vorbehaltsurteil.
Die Auflage erscheint in 12 Baenden. Diese koennen sowohl einzeln, als auch in Subskription bezogen werden.
Der Kommentar zur Zivilprozessordnung ist Bestandteil des Moduls Zivilprozessrecht Mohr Siebeck, das bei beck-online.de erhaeltlich ist.
Aus Rezensionen:
"Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet fuer Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gruendliche, umfassende und uebersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. [...] Der Bearbeiterkreis gewaehrleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung."
Monatsschrift fuer Deutsches Recht 2015, Heft 15, R17
"Der Kommentar ist auch an dieser Stelle so nachdruecklich empfohlen worden, dass dem aus Anlass des juengsten Bandes nichts hinzuzufuegen ist. Wenn sogar der Mitautor eines Konkurrenzwerkes den Stein/Jonas als 'alles ueberragende Institution des Zivilprozessrechts' wahrnimmt, kann diese Empfehlung nicht ganz falsch sein."
Herbert Guenther Staatsanzeiger fuer das Land Hessen 2010, 1439
"Anspruchsvoller, verlaesslicher und insgesamt vollstaendiger laesst sich eine Prozessordnung schwerlich erlaeutern."
Herbert Guenther Staatsanzeiger fuer das Land Hessen 2007, 1200-1201
"Der Grosskommentar ist ein Standardwerk in der Rechtsliteratur. Mit der Neuauflage wird er auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtssprechung und Literatur gebracht. Das Werk bietet mit seinen umfangreichen Literaturangaben die Moeglichkeit, sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen."
Ellen Scherbel Allgemeines Ministerialblatt 2006, 588
"Was die Praxis bisher beschaeftigt hat oder ihr, soweit absehbar, Schwierigkeiten bereiten koennte, wird frei von jeder akademischen Attituede mit umfassenden Belegen zusammengetragen und diskutiert - und das in einer Vollstaendigkeit, die dem Benutzer allenfalls bei ihrer Erschliessung Schwierigkeiten bereiten koennte. In der Sache behauptet der Kommentar ganz unangefochten seine fuehrende Position als ueberaus sorgfaeltige, lueckenlose und jedem denkbaren Anspruch genuegende Praesentation des deutschen Zivilprozessrechts."
Herbert Guenther, Staatsanzeiger fuer das Land Hessen 2005, 3432
Die Auflage erscheint in 12 Baenden. Diese koennen sowohl einzeln, als auch in Subskription bezogen werden.
Der Kommentar zur Zivilprozessordnung ist Bestandteil des Moduls Zivilprozessrecht Mohr Siebeck, das bei beck-online.de erhaeltlich ist.
Aus Rezensionen:
"Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet fuer Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gruendliche, umfassende und uebersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. [...] Der Bearbeiterkreis gewaehrleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung."
Monatsschrift fuer Deutsches Recht 2015, Heft 15, R17
"Der Kommentar ist auch an dieser Stelle so nachdruecklich empfohlen worden, dass dem aus Anlass des juengsten Bandes nichts hinzuzufuegen ist. Wenn sogar der Mitautor eines Konkurrenzwerkes den Stein/Jonas als 'alles ueberragende Institution des Zivilprozessrechts' wahrnimmt, kann diese Empfehlung nicht ganz falsch sein."
Herbert Guenther Staatsanzeiger fuer das Land Hessen 2010, 1439
"Anspruchsvoller, verlaesslicher und insgesamt vollstaendiger laesst sich eine Prozessordnung schwerlich erlaeutern."
Herbert Guenther Staatsanzeiger fuer das Land Hessen 2007, 1200-1201
"Der Grosskommentar ist ein Standardwerk in der Rechtsliteratur. Mit der Neuauflage wird er auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtssprechung und Literatur gebracht. Das Werk bietet mit seinen umfangreichen Literaturangaben die Moeglichkeit, sich intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen."
Ellen Scherbel Allgemeines Ministerialblatt 2006, 588
"Was die Praxis bisher beschaeftigt hat oder ihr, soweit absehbar, Schwierigkeiten bereiten koennte, wird frei von jeder akademischen Attituede mit umfassenden Belegen zusammengetragen und diskutiert - und das in einer Vollstaendigkeit, die dem Benutzer allenfalls bei ihrer Erschliessung Schwierigkeiten bereiten koennte. In der Sache behauptet der Kommentar ganz unangefochten seine fuehrende Position als ueberaus sorgfaeltige, lueckenlose und jedem denkbaren Anspruch genuegende Praesentation des deutschen Zivilprozessrechts."
Herbert Guenther, Staatsanzeiger fuer das Land Hessen 2005, 3432