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Die "Terminshoheit" des Gerichts und das Recht auf Verteidigung: Zur Terminierung und Vertagung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Verteidigers.

Die "Terminshoheit" des Gerichts und das Recht auf Verteidigung: Zur Terminierung und Vertagung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Verteidigers. 裁判所の「審理高権」と弁護の権利

・ISBN 978-3-16-155310-3 Brosch. EUR 99.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-155311-0

著者・編者Kasten, Francis,
シリーズVeröffentlichungen zum Verfahrensrecht
出版社(Mohr, GW)
出版年月2017
ページ数XX, 358 S.
言語GER
ニュース番号<640-1185 640-P2625>

解説

? 137 StPO garantiert dem Angeklagten ein uneingeschraenktes Recht auf Beistand eines Verteidigers und somit auch die Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung. Dieses Recht des Angeklagten wird faktisch durch die Terminierung der Hauptverhandlung eingeschraenkt. Die Rechtsprechung geht von einer in ? 213 StPO normierten Terminshoheit des Vorsitzenden aus und versteht ? 228 Abs. 2 StPO als Einschraenkung des ? 137 StPO fuer die Terminierung und Vertagung der Hauptverhandlung. Francis Kasten gibt eine UEbersicht ueber die umfangreiche Rechtsprechung und untersucht, ob die Terminierungspraxis mit den Grundrechten des Angeklagten in Einklang zu bringen ist. Dazu werden Aspekte wie die Zumutbarkeit der Selbstverteidigung, das Beschleunigungsgebot und Belange der Strafrechtspflege genauer betrachtet. Die Arbeit bietet zudem eine bisher in der Strafrechtswissenschaft fehlende systematische Auslegung von ? 213 StPO und ? 228 Abs. 2 StPO.