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商品詳細
Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte. カントとフィヒテによる認識、法制定、国家
・ISBN 978-3-16-152743-2 Brosch. EUR 94.00
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★★★
| 著者・編者 | Eisfeld, Jens, |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2015 |
| ページ数 | 480 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <623-1063 623-139> |
解説
Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte sowie deren allgemeine erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Grundlagen. Im Hinblick auf die kantische Rechts- und Staatsphilosophie zeigt sich dabei die zentrale Bedeutung der Zweiweltenlehre, also der UEberzeugung Kants von der Existenz einer selbstaendigen bzw. subjektunabhaengigen Welt der Dinge an sich. Die rechts-, staats- und politiktheoretische Konsequenz der Zweiweltenlehre besteht darin, dass sie den Menschen in die Lage versetzt, unabhaengig von den Vorgaben der empirischen Wirklichkeit (und damit unabhaengig vom positiven Recht) ein verbindliches Recht aus reiner Vernunft erkennen zu koennen. Demgegenueber schafft Fichte mit seinem materialen oder empirischen Idealismus - der nicht nur fuer den nachkantischen Idealismus, sondern fuer zahlreiche Philosophenschulen des 19. und 20. Jahrhunderts praegend wird - die Zweiweltenlehre Kants ab. Das hat zur Folge, dass bei Fichte die gesamte Welt aus dem Ich hervorgeht, so dass die empirische Wirklichkeit (unter Einschluss des positiven Rechts) nicht mehr kontingent, sondern normativ notwendig ist. Fichte verlegt damit die Kantische Welt der Dinge an sich in die empirische Wirklichkeit und schafft so die grundlegende erfahrungstheoretische Voraussetzung fuer eine Theorie des positiven Rechts. Die Erkenntnis eines seinsunabhaengigen Vernunftrechts ist damit delegitimiert; verbindliches Recht kann jetzt nur im Positiven entstehen, mithin im Staat. Der Staat wird so bei Fichte selbst zum Rechtserzeuger, waehrend der Rechtsinhalt nicht mehr vom Individuum, sondern von den Beduerfnissen des Kollektivs her festgelegt wird.