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Saekularisierung und Sakralitaet : Zum Selbstverstaendnis des modernen Verfassungsstaates. Mit Kommentaren von C. Hillgruber u. U. Volkmann. 世俗化と神聖性-現代立憲国家の自己理解
・ISBN 978-3-16-152962-7 Brosch. EUR 14.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-166974-3
| 著者・編者 | Dreier, Horst, |
|---|---|
| シリーズ | Fundamenta Juris Publici |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2013 |
| ページ数 | XIII, 151 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <610-1131 610-L357> |
解説
Im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne versteht man unter Saekularisierung die prinzipielle Trennung von Staat und Kirche, den Prozess der Durchsetzung umfassender Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der Abkoppelung der Autoritaet des Rechts von der Autoritaet des Glaubens. Die Wahrheitsfrage wird privatisiert, der religioes-weltanschaulich neutrale Staat koppelt sich von bestimmten Glaubenssaetzen ab. Doch nicht zuletzt vor dem in allen geistes- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen vieldiskutierten Befund einer Rueckkehr der Religion erhebt sich eine gewichtige Frage: verbirgt sich womoeglich in diesem modernen, saekularen Staatswesen eine religioese Substanz, ein sakraler Kern? Horst Dreier geht dieser Frage nach, indem er die Praegekraft des christlichen Rechtserbes ebenso untersucht wie die vielzitierte Sentenz von Carl Schmitt, der zufolge alle praegnanten staatsrechtlichen Begriffe nur saekularisierte theologische Begriffe seien. Auch prueft er die Behauptung, die Menschenwuerde sei ein Derivat des Christentums, und unterwirft die verschiedenen Konzepte einer Zivilreligion sowie die juengst erhobene These von der Sakralitaet der Person einer kritischen Analyse. Sein Ergebnis: Der freiheitliche Verfassungsstaat muss auch die Wiederkehr des Religioesen saekular verwalten. Er bedarf keiner sakralen Aura und keines Mythos. Um seine ratio zu verstehen, muessen wir weder vom Fortwirken des Heiligen im politischen Gemeinwesen ausgehen noch dessen Buerger mit dem Attribut der Sakralitaet versehen oder hinter fundamentalen Rechtsgarantien sogleich etwas Numinoses vermuten. Die Trennung von Politik und Religion ist und bleibt die Basis der Freiheitlichkeit des politischen Gemeinwesens.