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商品詳細
Historisch-kritischer Kommentar zum BGB. Bd. III: Schuldrecht. Besonderer Teil: §§ 433 - 853. 2 Teilbde. Red.: J. Rückert u. F. L. Schäfer. 民法典の歴史的・批判的コメンタール 第3巻:債務法-各論 全2巻
・ISBN 978-3-16-150528-7 Ln. Zus. EUR 449.00
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| 著者・編者 | Schmoeckel, Mathias / Rückert, J. / Zimmermann, R. (Hrsg.), / Red.: J. Rückert u. F. L. Schäfer |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2013 |
| ページ数 | XXXVI, 3034 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <610-1290C> |
解説
Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB gestaltet, steht aber auch in einem weit darueber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europaeischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europaeische Privatrechtsordnung wird, bewusst oder unbewusst, auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehoeren heute vor allem die nationalen Kodifikationen und die sie ausgestaltende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Diese nationalen Rechtsstrukturen muessen sich ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragen lassen. Wie sind diese Strukturen entstanden? Von welchen Traditionen und Vorstellungen sind sie gepraegt? Wie haben sie sich im Laufe der Zeit bewaehrt oder veraendert? Welche Erfahrungen haben wir in Deutschland mit ihnen gemacht? Worin liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Problemfelder und Problemloesungen vor dem BGB, im BGB und seit dem BGB? Von welchen oekonomischen, kulturellen und sozialen Faktoren sind sie gepraegt worden? Wie bewaehrt sich unser Privatrecht vor den neuen Herausforderungen Europas? Je besser wir derartige Fragen beantworten koennen, desto mehr Gehoer werden wir in der beginnenden europaeischen Grundlagendiskussion finden. Band I zum Allgemeinen Teil des BGB ist im Jahre 2003 erschienen, Band II erschien 2007 als Doppelband und erfasst den Allgemeinen Teil des Schuldrechts, Band III nun dessen Besonderen Teil.