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商品詳細
Das Unrecht des Buergers : Grundlinien der Allgemeinen Verbrechenslehre. 市民の不法性-一般犯罪理論の基本線
・ISBN 978-3-16-152189-8 Ln. EUR 144.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-167536-2
| 著者・編者 | Pawlik, Michael, |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2012 |
| ページ数 | 560 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <600-1480> |
解説
Die Allgemeine Verbrechenslehre ist das Herzstueck der Strafrechtsdogmatik. Michael Pawlik verbindet philosophische und dogmengeschichtliche Eroerterungen mit der Analyse aktueller strafrechtlicher Entwicklungstendenzen zu einer neuartigen Konzeption verbrecherischen Unrechts. Den Ausgangspunkt von Pawliks Neuentwurf bildet die Straftheorie. Pawlik plaediert dafuer, die "Weisheit der absoluten Theorien" (W. Hassemer) neu zu entdecken. Eine Straftat zu begehen bedeutet fuer Pawlik, die Buergerpflicht zu verletzen, an der Aufrechterhaltung der bestehenden Freiheitsordnung mitzuwirken; die Strafe vergilt einen Bruch dieser Verpflichtung. Sodann widmet er sich den Kriterien, die ueber den Inhalt der strafbewehrten Mitwirkungspflicht entscheiden. Unter Rueckgriff auf die moral- und staatsphilosophische Unterscheidung zwischen negativen und positiven Pflichten entwickelt er ein allgemeines System der Zustaendigkeiten, das ueber die Unterlassungsdelikte hinaus auch fuer die Begehungsdelikte und die Rechtfertigungsgruende von Bedeutung ist. Ebenso wichtig wie die Konkretisierung der strafrechtlichen Mitwirkungspflicht ist es, die Bedingungen zu benennen, unter denen sie als verletzt gilt. Die Zustaendigkeitslehre bedarf der Ergaenzung durch eine Zurechnungslehre. Dem herkoemmlichen Strafrechtsdenken entspricht es, zwischen einer Zurechnung zum Unrecht und einer Zurechnung zur Schuld zu unterscheiden. An die Stelle dieser Zweiteilung setzt Pawlik einen einheitlichen Begriff des Kriminalunrechts. Es gibt danach nur eine verbrechenstheoretisch relevante Pflicht - "Unterlasse zustaendigkeitswidriges Verhalten!" - und dementsprechend auch nur eine systematisch beachtliche Zurechnungspruefung: Hat der einzelne Buerger dieser Pflicht in zurechenbarer Weise zuwidergehandelt?