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商品詳細
Soziale Menschenrechte im Voelker-, europaeischen und deutschen Recht. 国際法、欧州法、ドイツ法における社会的人権
・ISBN 978-3-16-152244-4 Brosch. EUR 74.00
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★★★
| 著者・編者 | Eichenhofer, Eberhard, |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2012 |
| ページ数 | 250 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <600-1354 600-L477> |
解説
Die sozialen Menschenrechte auf Arbeit, Bildung, Gesundheit, soziale Fuersorge und Sozialversicherung sowie Wohnung sind im Voelker- und Europarecht als Menschenrechte anerkannt; ihnen entsprechen aber keine Grundrechte im Grundgesetz. Was folgt daraus? Eberhard Eichenhofer klaert zunaechst den Zusammenhang von Sozialpolitik und Sozialrecht, Gleichheit, Freiheit und sozialer Rechtsstaat mit den sozialen Menschenrechten, erlaeutert sodann die Herausbildung der sozialen Menschenrechte, ausgehend von der Franzoesischen Revolution ueber die Weimarer Reichsverfassung bis zu der Allgemeinen Erklaerung der Menschenrechte von 1948 und danach. Im weiteren Fortgang werden sodann die Gehalte der sozialen Menschenrechte auf Arbeit, Bildung, Gesundheit, Sozialfuersorge, soziale Sicherheit und Wohnung im Einzelnen geschildert, sodann deren Tragweite im Rahmen des Voelker-, Europa- und des deutschen Rechts entfaltet, um abschliessend anhand des Art. 1 Abs. 2 GG die Bedeutung der voelker- und europarechtlichen Menschenrechtsgarantien fuer das deutsche Rechte aufzuzeigen. "Kann dies gelingen: ueber Sozialrecht reden und ueber soziale Rechte schweigen? Eine Jahrzehnte waehrende akademische Beschaeftigung mit jenem draengte mir diese Frage immer mehr auf. Die Antwort darauf enthaelt dieses Buch. Es richtet sich zunaechst an die Fachvertreter(innen) des Sozialrechts in Deutschland. Sie konnten den sozialen Rechten bisher nicht viel abgewinnen - wiewohl sie um des Sozialrechts grundlegende Bedeutung wissen. Das Buch wendet sich auch an die Jurist(inn)en anderer Fachrichtungen. Auch unter ihnen misstrauen viele den sozialen Rechten: Begruenden diese nicht ganz unerfuellbare Erwartungen oder bewirken sogar, dass die Republik eine andere wuerde? Auch in der oeffentlichen Debatte sind soziale Rechte kein Gegenstand. Der Begriff ist abstrakt, macht daher ratlos und verstoert. Die wenigsten begegnen ihm offen oder gar emphatisch." Eberhard Eichenhofer im Vorwort