株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Werke. (HKW). Bd. 4: Veroeffentlichte Schriften 1918 - 1920. Hrsg. von M. Jestaedt in Kooperation mit dem Hans Kelsen-Institut.
商品詳細
Werke. (HKW). Bd. 4: Veroeffentlichte Schriften 1918 - 1920. Hrsg. von M. Jestaedt in Kooperation mit dem Hans Kelsen-Institut. ハンス・ケルゼン全集 第4巻:論文集 1918~20年
| 著者・編者 | Kelsen, Hans, / Hrsg. von M. Jestaedt in Kooperation mit dem Hans Kelsen-Institut |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2013 |
| ページ数 | 680 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <600-1245A> |
解説
Band 4 der HKW vereinigt insgesamt 17 von Format, Stil und Inhalt her sehr unterschiedliche Beitraege Kelsens aus der Zeit unmittelbar nach Aufloesung der oesterreichisch-ungarischen Doppelmonarchie im Oktober 1918 bis zur Konsolidierung der Ersten Republik unter dem Bundes-Verfassungsgesetz vom Oktober 1920. Das Augenmerk des Verfassungsberaters von Staatskanzler Karl Renner richtet sich in dieser Zeit in besonderem Masse auf die aktuellen staatsrechtlichen und staatspolitischen Probleme - sei es die Stellung des unter der Republik erstmals eingerichteten Amtes des Staatskanzlers oder ganz grundsaetzlich die Organisation der Exekutive, seien es Fragen nach dem Anschluss Deutsch-OEsterreichs an das Deutsche Reich oder die Stellung der Laender im kuenftigen Verfassungswerk, seien es Fragen des (Verhaeltnis-)Wahlrechts, dem er in rascher Folge allein vier Beitraege widmet. In dieselbe Schaffensphase - und in spuerbarem Zusammenhang mit den Wahlrechtsbeitraegen - fallen die ersten systematischen Studien Kelsens zu Wesen und Wert der Demokratie, die 1929 in der beruehmten Zweitauflage des gleichnamigen Werkes ihren vorlaeufigen Abschluss finden werden. Mit den beiden Grundlagenarbeiten "Zur Theorie der juristischen Fiktionen", in der sich Kelsen mit Hans Vaihingers "Philosophie des Als Ob" auseinandersetzt, und "Das Problem der Souveraenitaet und die Theorie des Voelkerrechts", in der er erstmals auch das Voelkerrecht in seine rechtstheoretische Feldvermessung einbezieht, fuehrt Kelsen den Reifungs- und Konsolidierungsprozess seiner im Jahre 1911 begruendeten und in "Das Problem der Souveraenitaet ..." erstmals als "rein" bezeichneten Rechtslehre fort.