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Culpa in Contrahendo: Transformationen des Zivilrechts. Band I

Culpa in Contrahendo: Transformationen des Zivilrechts. Band I : Historisch-kritischer Teil: Entdeckungen - oder zur Geschichte der Vertrauenshaftung. 「契約締結上の過失」-民法の変容 第1巻:歴史と批判-信頼責任の発見・歴史

・ISBN 978-3-16-151744-0 Ln. EUR 149.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-152095-2

著者・編者Benedict, Jörg,
シリーズJus Privatum
出版社(Mohr, GW)
出版年月2018
ページ数XXI, 813 S.
言語GER
ニュース番号<622-1038 622-L1073>

解説

Die culpa in contrahendo gilt als die nachhaltigste aller juristischen Entdeckungen, und in dieser Konnotation steht sie fuer die juristische Kreativitaet und Leistungsfaehigkeit der deutschen Zivilrechtswissenschaft schlechthin. Vor 150 Jahren von Rudolf v. Jhering ins juristische Dasein gerufen, haben ihre immer ausgedehnteren praktischen Anwendungsbereiche aus einer anfaenglich blossen begrifflichen Idee ein mittlerweile nicht mehr ueberschaubares Rechtsinstitut werden lassen. Dabei klafft seit jeher ein Graben zwischen der praktischen Anwendungsbreite einerseits und einer ueberzeugenden wissenschaftlichen Begruendung andererseits. Eine sichere dogmatische Eingrenzung dieser sogenannten "dritten Haftungsspur" zwischen Vertrag und Delikt ist bisher nicht gelungen und darueber vermag auch der Umstand nicht hinwegzutaeuschen, dass die "vorvertragliche Haftung" jedenfalls in Deutschland seit der Schuldrechtsreform 2002 Gesetzeskraft geniesst. Wegen ihrer rechtstheoretischen Unfasslichkeit gilt die culpa in contrahendo manchen auch weniger als ein Zeugnis juristischer Wissenschaftlichkeit denn als "wandelnder Irrwisch" und Ausdruck einer diffusen Billigkeitsjurisprudenz.Der vorliegende erste Teil der auf zwei Baende angelegten Studie bemueht sich um eine grundlegende und ganzheitliche Bestandsaufnahme dieses wichtigen Haftungsinstituts. Der umfassende methodologische Ansatz, der rechtshistorische, -philosophische, -vergleichende, -oekonomische und rechtsdogmatische Perspektiven einbezieht, ermoeglicht nicht nur, die praegenden geistigen Kraefte hinter der jeweils akzeptierten dogmatischen Haftungskonstruktion, sondern auch Transformationen und Kontinuitaeten im Zivilrechtsdenken seit der Roemischen Antike aufzuzeigen.