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商品詳細
Von der religioesen zur saekularen Begruendung staatlicher Normen : Zum Verhaeltnis von Religion und Politik in der Philosophie der Neuzeit und in rechtssystematischen Fragen der Gegenwart. L.ジープ他編 国家規範の宗教的根拠から世俗的根拠へ -近代哲学と現代の法制度問題における宗教と政治の関係-
・ISBN 978-3-16-150642-0 Ln. EUR 89.00
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| 著者・編者 | Siep, Ludwig / Gutmann, Thomas / Jakl, Bernhard u. a. (Hrsg.), |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2011 |
| ページ数 | 360 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <590-1036 590-L172> |
解説
Der moderne Rechtsstaat beansprucht, seine Buerger unterschiedslos als freie und gleiche Personen zu behandeln. Aufgrund dieses allgemeinen Anspruchs sind von der Legitimation staatlicher Normen partikulare ethische Konzeptionen ebenso ausgeschlossen wie Willkuer und Privilegium. Eine besondere Frage entsteht aber im Verhaeltnis zu den grossen Religionen, die einerseits selbst mit universalen Geltungsanspruechen auftreten, andererseits als Offenbarungsreligionen durch ihre Geschichtlichkeit aber auch partikular sind. Die aus dem Anspruch der Rechtsstaatlichkeit folgende Forderung nach weltanschaulich neutraler saekularer Normgebung fuehrt auf eine fuer die neuzeitliche Philosophie, besonders fuer die Rechtsphilosophie, zentrale Frage: Lassen sich grundlegende, allen gemeinsame Eigenschaften der Menschen (z.B. die Vernunft) ohne Rekurs auf besondere kulturelle Erfahrungen normativ wenden? Daran schliesst sich die Frage an, wie die so gewonnenen Normen sich zu den je partikular ueberlieferten verhalten. Damit ist das Verhaeltnis von Politik und Religion vor dem Hintergrund moderner Rechtsstaatlichkeit angesprochen, aus dem sich eine Reihe von philosophisch-historischen sowie von rechtssystematischen Problemen ergeben. Diese Probleme werden in diesem Buch von Philosophen und Rechtswissenschaftlern eingehend eroertert und diskutiert. Dabei wird, ausgehend von der je eigenen Fachperspektive, eine interdisziplinaere Diskussion eroeffnet. Das Leitthema der Beitraege bildet dabei das Verhaeltnis von naturrechtlichen, kulturellen und positivrechtlichen Elementen in der Legitimation staatlicher Normsetzung einerseits und in der Begruendung subjektiver Rechte, insbesondere der Menschenrechte andererseits.