株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Willensunfreiheit und Schuldvorwurf.
商品詳細
解説
Rolf Dietrich Herzberg begruendet im ersten Teil seine deterministische UEberzeugung. Wie alles in der Welt, was verursachen kann, ist auch der Mensch dem Kausalitaetsgesetz unterworfen. Kein Mensch kann sich anders entscheiden und anders handeln, als er es tatsaechlich tut. Fuer diese Erkenntnis sind neue Beobachtungen der Hirnforschung ohne Belang. Der Mensch hat die Freiheit, sich so zu entscheiden, wie er sich entscheidet, und so zu handeln, wie er handelt. Sein Charakter und die Motivationslage machen ihm das eine Wollen unmoeglich und geben ihm in die andere Richtung freie Bahn, einen Willen zu bilden. Diese vom Autor sog. "kleine Willensfreiheit" ist es, was dem Menschen das vielberufene Gefuehl der Freiheit verschafft. Der zweite Teil bestaetigt die UEberzeugung, dass das Fehlen von Wahlfreiheit die Verantwortlichkeit des Menschen nicht beruehrt. Soweit Entscheidungen, Handlungen und Versaeumnisse auf den Charakter des Menschen zurueckzufuehren sind, verdienen sie Lob oder Tadel, unabhaengig von der Frage, ob er auch anders gekonnt haette. Der dritte Teil befasst sich mit dem strafrechtlichen Ausschluss der Verantwortung durch die einzelnen Schuldregeln, insbesondere ? 20 StGB. Er wendet sich gegen die uebliche Annahme, dass es fuer den strafrechtlichen Schuldvorwurf auf die Entscheidungsfreiheit ankomme und dass das Gesetz sie dem Taeter im Sinne einer "normativen Setzung" grundsaetzlich zuschreibe. Der Autor bestaetigt vielmehr den wahren Standpunkt des Gesetzes, dass das Schuldstrafrecht auch mit einem deterministischen Menschenbild vereinbar sei. Die Schuld im Sinne des Strafrechts ist nicht schon dann zu verneinen, wenn die Deterministen recht haben, sondern sie ist es nur dann und immer dann, wenn die Voraussetzungen einer gesetzlichen Schuldverneinung erfuellt sind.