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商品詳細
Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts : Mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland. Hrsg. von U. Schliesky. 〔新序文付き〕 L.v.シュタイン著 行政理論・行政法ハンドブック
・ISBN 978-3-16-150366-5 Ln.
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★★★
| 著者・編者 | Stein, Lorenz von, / Hrsg. von U. Schliesky |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2010 |
| ページ数 | XXXVIII, 394 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <578-926> |
解説
Das Werk beinhaltet einen Nachdruck der ersten Auflage des "Handbuchs der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts" von Lorenz von Stein aus dem Jahre 1870. Der Originaltext wird ergaenzt durch eine Einleitung zum Lebensweg Lorenz von Steins sowie zum Inhalt des Handbuchs. Lorenz von Stein (1815-90), geboren in Borby (Eckernfoerde), gehoert zu den bedeutendsten Staatswissenschaftlern des 19. Jahrhunderts und kann als Begruender der neuzeitlichen Verwaltungslehre angesehen werden. Aufgrund seines interdisziplinaeren Ansatzes reklamieren ihn Juristen, Verwaltungswissenschaftler, Volkswirte, Finanzwissenschaftler, Soziologen und Philosophen als einen der ihren. Stein war zunaechst Privatdozent an der Juristischen Fakultaet der Christian-Albrechts-Universitaet zu Kiel, wurde 1852 aber wegen seiner politischen Taetigkeit im Zusammenhang mit der schleswig-holsteinischen Erhebung von der daenischen Regierung aus dem Staatsdienst entlassen. Anschliessend wurde er auf eine Professur fuer Nationaloekonomie und Finanzwissenschaft an der Universitaet zu Wien berufen, an der von Stein bis zu seinem Lebensende lehrte.Das Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts ist die Quintessenz seiner Gedanken, seiner Forschung zur Einheit von Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht. Von Stein ging es um die wissenschaftliche Erfassung der Kraefte, die das Recht erzeugt, und um die umgreifende Erfassung von Staat und Gesellschaft, die nur interdisziplinaer geleistet werden kann. Dabei stand fuer ihn durchaus das Recht im Mittelpunkt, genauer: die Gestaltung der Gesellschaft durch Vollzug des Verwaltungsrechts seitens der Verwaltung. In vielen Bereichen seines Systems der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts entwickelte er zeitlose Erkenntnisse; von Stein ist ein sowohl ganzheitliches als auch interdisziplinaeres verwaltungswissenschaftliches Denken ohne Verleugnung des verwaltungsrechtlichen Kerns zu verdanken.