株式会社極東書店トップ商品一覧Demokratische Legitimation im offenen Rechtsstaat : Zur Beeinflussung des Demokratieprinzips durch Rechtsstaatlichkeit und internationale Offenheit.

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Demokratische Legitimation im offenen Rechtsstaat

Demokratische Legitimation im offenen Rechtsstaat : Zur Beeinflussung des Demokratieprinzips durch Rechtsstaatlichkeit und internationale Offenheit. C.D.クラッセン著 開放的法治国家における民主的正当化

・ISBN 978-3-16-149870-1 Brosch. EUR 54.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 9783161669057
著者・編者Classen, Claus Dieter,
出版社(Mohr, GW)
出版年月2009
ページ数X, 145 S.
言語GER
ニュース番号<563-657>

解説

Claus Dieter Classen sucht die Kriterien fuer das erforderliche Niveau demokratischer Legitimation naeher zu bestimmen. Er folgt der Leitidee, dass diese nur mit Blick auch auf das Rechtsstaatsprinzip, konkret das Gebot der Sicherung moeglichst sachgerechter Entscheidungen entwickelt werden koennen. Im internationalen Kontext kommt die "offene Staatlichkeit" hinzu. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, muss primaer der Gesetzgeber entscheiden. Die Konsequenz ist, dass die herkoemmliche Vorstellung, die demokratische Legitimation im Bereich der Verwaltung koenne vor allem ueber die hierarchisch organisierte Ministerialverwaltung sichergestellt werden, sich so als korrekturbeduerftig erweist - und zwar nicht nur im Bereich der Selbstverwaltung, fuer den sich das Bundesverfassungsgericht schon bislang grosszuegig gezeigt hat. Vielmehr kann etwa auch im UEbrigen gesellschaftlicher Sachverstand in die staatliche Entscheidungsfindung einbezogen werden - ohne dass man deswegen, wie dies haeufig geschieht, das Legitimationssubjekt, das als solches verfasste Staatsvolk, in Frage stellen muss. Mit Blick auf das Recht jenseits des Staates zeigt der Autor insbesondere, welche Bedeutung dem Demokratieprinzip mit Blick auf die Taetigkeit der europaeischen und internationalen Organisationen zukommt. Zugleich behandelt er unter dem Blickwinkel demokratischer Legitimation bislang kaum eroerterte Phaenomene wie die innerstaatliche Anwendung von Voelkergewohnheitsrecht nach Art. 25 Grundgesetz sowie von auslaendischem Rechts gemaess dem nationalen Kollisionsrecht.