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Vermoegensrechtliche Grundfragen des Arbeitnehmerurheberrechts. 労働者著作権法の財産法上の基本問題
・ISBN 978-3-16-149691-2 Brosch. EUR 89.00
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| 著者・編者 | Ulrici, Bernhard, |
|---|---|
| シリーズ | Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2008 |
| ページ数 | 450 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <556-1095> |
解説
Die zentrale Vorschrift ueber urheberisches Schaffen im Arbeitsverhaeltnis (? 43 UrhG) enthaelt keine Aussage ueber die hiermit verbundenen wirtschaftlich bedeutsamen, vermoegensrechtlichen Grundfragen: Welche Nutzungsrechte stehen dem Arbeitgeber zu? Welche Verguetung kann der Arbeitnehmer beanspruchen?Bernhard Ulrici zeigt auf, dass es fuer beide Fragen ohne Bedeutung ist, dass das Urheberrecht originaer in der Person des Arbeitnehmers entsteht, wenn er ein Werk schafft. Dieser Unterschied gegenueber der vor allem im Bereich des ? 950 BGB bestehenden Rechtslage ist durch den persoenlichkeitsrechtlichen Einschlag des Urheberrechts bedingt. Eine vermoegensrechtliche Wertung ist ihm nicht zu entnehmen.Der Autor veranschaulicht, dass der Arbeitnehmer auf Grund des fremdnuetzigen Charakters des Arbeitsverhaeltnisses dem Arbeitgeber an den von ihm geschaffenen Werken insoweit Nutzungsrechte einraeumen muss, als dieser hierauf angewiesen ist, um die zum Werk fuehrende Arbeitsleistung vertragszweckkonform zu nutzen.Da der Arbeitnehmer das Werk auf wirtschaftliches Risiko des Arbeitgebers schafft, steht ihm ohne besondere Abreden im Umfang dieser Risikouebernahme keine gesonderte Verguetung fuer die Einraeumung von Nutzungsrechten zu. Abweichendes folgt auch nicht aus ? 32 UrhG, der nicht beruecksichtigt, dass der Arbeitgeber im Unterschied zu anderen Werknutzern neben dem Verwertungsrisiko auch das Entstehensrisiko traegt. Besondere Verguetungsansprueche koennen sich allerdings aus ? 32a UrhG ergeben, der einer Eigenart geistiger Werke Rechnung traegt.