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商品詳細
Die Naturalobligation : Rechtsfigur und Instrument des Rechtsverkehrs einst und heute - zugleich Grundlegung einer zivilrechtlichen Forderungslehre. 自然債務
・ISBN 978-3-16-149407-9 Ln. EUR 174.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-151211-7
| 著者・編者 | Schulze, Götz, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Privatum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2008 |
| ページ数 | 754 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <556-1034 556-L226> |
解説
Goetz Schulze beschreibt die dogmengeschichtliche Entwicklung der aus dem klassischen roemischen Recht stammenden obligatio naturalis neben der heute gleichbedeutenden, aus dem religioes gepraegten Naturrecht entstandenen unvollkommenen Verbindlichkeit in Theorie und Praxis und stellt ihre Aufnahme in die europaeischen Kodifikationen dar. Die Naturalobligation laesst sich demnach als obligatorische Leistungsforderung verstehen, die nicht mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Sie grenzt sich von schwaecheren Bindungsformen, den konsequentialistischen Bindungen (Angebotsbindung, Absichtsbindungen, Obliegenheiten u.a.) und den bislang nicht rezipierten an- oder abgeratenen (supererogatorischen) Handlungen, ab. Der Autor zeigt auf, dass der Gesetzgeber im geltenden Recht eine Reihe nicht erzwingbarer Leistungspflichten anerkennt. Individualrechtliche und rechtspolitische Gruende koennen dafuer sprechen, den Erfuellungszwang ausnahmsweise aufzuheben, da dieser nicht stets angemessen und funktional ist. Die Rechtsfigur der Naturalobligation erlaubt ferner die Inkorporation bestimmter gesellschaftlicher Wertungen in das Recht. So steht etwa das rechtsethische Gebot, in Formen des Rechts zu handeln (? 242 BGB), einer im Gentlemen's Agreement erstrebten Entrechtlichung entgegen, weshalb es sich anbietet, die Naturalobligation als Rechtsstruktur zugrunde zu legen. Auch sogenannte freiwillige Selbstverpflichtungen sind begrifflich klaerungsbeduerftig. Mit Hilfe der Rechtsfigur Naturalobligation erlaeutert der Autor die zugrunde liegenden Strukturen und beschreibt Grenzpunkte rechtsgeschaeftlicher Gestaltung.