株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Das Verhaeltnis von Erfuellung, Schadensersatz und Vertragsaufhebung im CISG.
商品詳細
Das Verhaeltnis von Erfuellung, Schadensersatz und Vertragsaufhebung im CISG. CISGにおける履行、損害賠償、契約破棄の関係
・ISBN 978-3-16-149528-1 Brosch. EUR 59.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-151378-7
| 著者・編者 | Schmidt-Ahrendts, Nils, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2007 |
| ページ数 | XII, 190 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <552-911> |
解説
Das Verhaeltnis von Erfuellung, Schadensersatz und Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht (CISG) ist gepraegt durch das unterschiedliche Verstaendnis des civil und des common law. Nils Schmidt-Ahrendts untersucht die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Ersatzfaehigkeit der Mehrkosten von Deckungsgeschaeften unter Beruecksichtigung der dogmatischen Grundstruktur des CISG, des Gebots der Rechtssicherheit sowie des Gebots einer hinreichend flexiblen und wirtschaftlich angemessenen Loesung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das CISG den Glaeubiger nur dazu berechtigt, unter der Bedingung der vorangehenden Vertragsaufhebung seinen Schaden anhand eines konkreten oder hypothetischen Deckungsgeschaefts zu berechnen. Hierdurch soll verhindert werden, dass er die erschwerten Voraussetzungen einer Vertragsaufhebung umgeht. Ein im CISG normiertes Gebot der Schadensminderung erlegt dem Glaeubiger die Pflicht auf, nach wirksamer Vertragsaufhebung ein angemessenes Deckungsgeschaeft vorzunehmen, verpflichtet ihn jedoch weder dazu, bereits vor Vertragsaufhebung ein Deckungsgeschaeft zu taetigen, noch dazu, durch eine fruehzeitige Vertragsaufhebung die Voraussetzung fuer ein solches zu schaffen. Ebenso wenig gestattet das CISG dem Glaeubiger, einen aus einem vorzeitigen Deckungsgeschaeft entstandenen Differenzschaden zu liquidieren. Eine Ausnahme ist nur im Falle eines die Kosten des Deckungsgeschaefts uebersteigenden Verzugsschadens sowie im Falle einer endgueltigen und ernsthaften Erfuellungsverweigerung des Schuldners denkbar, nicht aber anlaesslich eines sich allein unguenstig entwickelnden Marktpreises.