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商品詳細
Privatautonomie von Todes wegen : Verfassungs- und zivilrechtliche Grundlagen der Testierfreiheit im Vergleich zur Vertragsfreiheit unter Lebenden. 生者の契約の自由との比較における 遺言の自由の憲法上・民法上の基礎
・ISBN 978-3-16-149190-0 Ln. EUR 119.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-151207-0
| 著者・編者 | Kroppenberg, Inge, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Privatum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2008 |
| ページ数 | 410 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <552-799> |
解説
Inge Kroppenberg nimmt die gestiegene Bedeutung der Testierfreiheit in der "Erbengesellschaft" zum Anlass, die dogmatischen Konturen der Gestaltungsbefugnis von Todes wegen herauszuarbeiten. Ihre Untersuchung traegt in dreierlei Hinsicht zu einem neuen Verstaendnis bei: erstens, indem sie die Testierfreiheit als zivilrechtliches Prinzip vor einer zu stark verfassungsrechtlich gepraegten Anschauung in Schutz nimmt. Die Gestaltungsbefugnis von Todes wegen wird in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung als Verfuegungsbefugnis ueber den Tod hinaus beschrieben. Damit erscheint sie als Fortsetzung des Rechts der Lebenden mit anderen rechtsgeschaeftlichen Mitteln und wird zudem mit der Vorstellung eines "Leistungseigentums" verknuepft. Es zeigt sich des Weiteren, dass an die Gestaltungsbefugnis von Todes wegen Strukturmerkmale heran getragen werden, die aus dem Recht der Lebenden stammen, im Erbrecht aber Fremdkoerper sind. Das gilt zum einen fuer den erbrechtlichen Typenzwang, der in Anlehnung an den sachenrechtlichen konzipiert wird. Es gilt aber vor allem fuer die Anleihen, die beim lebzeitigen Vertragsparadigma gemacht werden und die diachrone Struktur des erbrechtlichen Rechtsgeschaefts ausser Acht lassen.Drittens ist es der Autorin um ein genuin rechtsgeschaeftliches Verstaendnis der Testierfreiheit zu tun. Das klingt selbstverstaendlich, ist es aber nicht. So behaupten familienerbrechtliche Deutungen der Gestaltungsbefugnis von Todes wegen einen Leitbildcharakter der gesetzlichen fuer die rechtsgeschaeftliche Erbfolge. Ihre Interpretation als besonderes Persoenlichkeitsrecht des Erblassers zur Todesverarbeitung verengt schliesslich den privatrechtlichen Freiheitsraum von Todes wegen inhaltlich auf eine Reflexion ueber Mortalitaet.