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Der Vorbehalt des Gesetzes im Europarecht.

Der Vorbehalt des Gesetzes im Europarecht. ヨーロッパ法における法の留保

・ISBN 978-3-16-149456-7 Brosch. EUR 74.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-151157-8

著者・編者Rieckhoff, Henning,
シリーズJus Internationale et Europaeum
出版社(Mohr, GW)
出版年月2007
ページ数312 S.
言語GER
ニュース番号<548-970>

解説

In Rechtsprechung und Literatur wird der Vorbehalt des Gesetzes als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts bezeichnet. Waehrend der Vorbehalt des Gesetzes in den verschiedenen Rechtsordnungen, insbesondere im deutschen Rechtskreis, fest verankert ist, bedarf das konzeptionelle Verstaendnis im europaeischen Rechtssystem einer systematischen und dogmatischen Klaerung und Weiterentwicklung. Ausgehend von den Grundlagen des nationalen Rechts zeigt Henning Rieckhoff auf, dass es hier eine rechtsstaatliche und eine demokratische Saeule gibt. Die Betrachtung des grundrechtlichen Gesetzesvorbehalts, des Gesetzesvorbehalts in der Leistungsverwaltung und der Delegationsproblematik ergibt fuer die europaeische Ebene, dass die rechtsstaatliche Komponente bereits umfassend verwirklicht ist; der Vorbehalt des Gesetzes mit seiner demokratischen und grundrechtlichen Fundierung befindet sich dagegen erst auf dem Vormarsch. Wegen der beschraenkten normativen Durchschlagskraft des europaeischen Gesetzesvorbehalts verbleibt Skepsis, ob der Legitimationsfaden zwischen dem einzelnen europaeischen Buerger und der Ausuebung von hoheitlicher Gewalt ausreichend stark ist. Praktisch am bedeutsamsten ist der Zusammenhang zwischen dem Vorbehalt des Gesetzes auf der europaeischen und der nationalen Ebene, der grundsaetzlich sowie auf den Gebieten des Strafrechts, des Umweltrechts und des Telekommunikationsrechts untersucht wird. Die Grundsatzkongruenz zwischen deutschem und europaeischem Gesetzesvorbehalt ermoeglicht einen ebenenuebergreifenden Gesetzesvorbehalt. Die Bedeutungsminderung des klassischen nationalen Gesetzesvorbehalts im Zuge der europaeischen Integration kann durch eine entsprechende europaeische Vorbehaltslehre kompensiert werden.