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Strafbegriff, Staatsverstaendnis und Prozessstruktur : Zur Ausuebung hoheitlicher Gewalt durch Staatsanwaltschaft und erkennendes Gericht im deutschen Strafverfahren. 刑罰概念、国家の理解、訴訟構造
・ISBN 978-3-16-149402-4 Ln. EUR 149.00
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| 著者・編者 | Haas, Volker, |
|---|---|
| シリーズ | Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2008 |
| ページ数 | 508 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <548-797> |
解説
Der deutsche Strafprozess zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass zwar das Verfahren durch die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgan in das Stadium der Hauptverhandlung gelangt, dass es aber nach ihrer Eroeffnung Aufgabe des Gerichts ist, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Bei der Festsetzung der Strafe unterliegt es keinen Bindungen an die Antraege der anderen Prozessbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft kann daher die Anklage in der Hauptverhandlung nicht rechtswirksam vertreten und uebt somit in diesem Verfahrensabschnitt lediglich die Rolle eines Gesetzeswaechters aus. Die daher nicht zu leugnende Tatsache, dass das reformierte Strafverfahren die Inquisitionsmaxime nicht vollstaendig ueberwunden hat, beruht historisch zum einen auf einem fortwirkenden quasi-absolutistischen Souveraenitaetsverstaendnis, mit dem ein wirklicher Rechtsstreit zwischen Untertan und Staat sowie wirkliche Kontrolle der Exekutive durch Gerichte als unbeteiligte Dritte nicht zu vereinbaren gewesen waere. Zum anderen wurde der Strafrichter wiederum als Sachwalter einer sittlich oder sogar religioes begruendeten absoluten Strafgerechtigkeit qualifiziert. Da beide Gruende heute unter der Herrschaft des Grundgesetzes ihre Gueltigkeit verloren haben, untersucht Volker Haas abschliessend, ob nicht die Hauptverhandlung als Parteiprozess ausgestaltet werden muesste, in dem der Staat sein Strafrecht gegenueber dem Angeklagten, der Angeklagte aber auch seine subjektiven Grundrechte gegenueber dem Staat vor einem neutralen Gericht durchsetzen kann.