株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Der Schutz olympischer Symbole : Schutzrechte an den Olympischen Ringen und den olympischen Bezeichnungen in Deutschland.
商品詳細
Der Schutz olympischer Symbole : Schutzrechte an den Olympischen Ringen und den olympischen Bezeichnungen in Deutschland.
・ISBN 978-3-16-149334-8 Brosch. EUR 64.00
¥17,107.- (税込) ※(※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。
お気に入り
★★★
| 著者・編者 | Rieken, Christoph, |
|---|---|
| シリーズ | Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2007 |
| ページ数 | 220 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <544-L282> |
解説
Wie hat sich der Status quo des Schutzes der Olympischen Ringe und der olympischen Bezeichnungen durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) veraendert? Dazu untersucht Christoph Rieken zunaechst den Schutz dieser Zeichen aufgrund der allgemeinen Gesetze.Er zeigt, dass wegen des generischen Charakters und des vorgepraegten Bedeutungsgehaltes dieser Zeichen ein Schutz an den besagten Zeichen ohne weiteren unterscheidungskraeftigen Zusatz nicht moeglich ist.Anschliessend widmet er sich dem spezialgesetzlichen Schutz der Olympischen Ringe und der olympischen Bezeichnungen. Er schildert vergangene Bemuehungen um einen spezialgesetzlichen Schutz in Deutschland und OEsterreich und versucht die verfassungsrechtlichen Probleme, die aus der spezialgesetzlichen Zuweisung von Immaterialgueterrechten erwachsen, aufzuzeigen und darauf zu pruefen, ob das OlympSchG verfassungskonform ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese Sonderzuweisung an den Zeichen trotz Bedenken aufgrund der faktischen Monopolisierung der Olympischen Spiele letztlich verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Ausserdem untersucht Christoph Rieken die einzelnen Vorschriften. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf die Reichweite des Schutzbereichs. Schliesslich setzt er sich mit der Rechtsnatur des OlympSchG auseinander, was insbesondere zu der Frage fuehrt, wie sich dieses in das Gefuege bereits bestehender Immaterialgueterrechte einfuegt.