株式会社極東書店トップ商品一覧Die Haftung des Verkaeufers fuer mangelbedingte Schaeden : Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem und griechischem Recht.

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Die Haftung des Verkaeufers fuer mangelbedingte Schaeden

Die Haftung des Verkaeufers fuer mangelbedingte Schaeden : Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem und griechischem Recht. 欠陥による損害に対する売り手の責任

・ISBN 978-3-16-149245-7 Brosch. EUR 69.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-151369-5

著者・編者Stringari, Katerina,
シリーズStudien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
出版社(Mohr, GW)
出版年月2007
ページ数XXIII, 263 S.
言語GER
ニュース番号<544-799>

解説

Katerina Stringari untersucht rechtsvergleichend die Schadensersatzhaftung des Verkaeufers fuer mangelbedingte Schaeden, die in Deutschland wie in Griechenland anlaesslich der Umsetzung der Verbrauchsgueterkaufrichtlinie (RL 1999/44 EG) reformiert wurde. Diese Haftung stellt sich in beiden Rechtsordnungen primaer als eine Haftung wegen Verletzung der Pflicht zur sachmangelfreien Leistung, also der sog. Leistungspflicht dar. Andererseits besteht nach beiden Rechtsordnungen neben dieser Haftung eine Haftung wegen Verletzung einer Schutzpflicht. Im Mittelpunkt der Untersuchung des deutschen Rechts steht die dogmatische Einordnung der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung, die als Erfolgshaftung mit Entlastungsmoeglichkeit betrachtet wird. Anschliessend untersucht sie die Haftung wegen Verletzung einer Schutzpflicht, die fuer mangelbedingte Schaeden neben der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung eingreift, sich allerdings als reine Verschuldenshaftung darstellt. Auch fuer das griechische Recht werden die Grundprinzipien der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung und der Haftung wegen Schutzpflichtverletzung untersucht. Im Zentrum des Interesses steht hier die Ausgestaltung der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung, nach welcher das Verschulden des Verkaeufers bei Lieferung einer mangelhaften Sache - anders als im deutschen Recht - nicht vermutet wird. Von zentraler Bedeutung ist auch die Frage der Konkurrenz zwischen der Haftung wegen Leistungspflichtverletzung und der Haftung wegen Schutzpflichtverletzung, da im griechischen Recht wegen des besseren Deliktsschutzes ein Rueckgriff auf letztere Haftung nicht notwendig ist.