株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Hypothetische Kausalitaet und Haftungsgrund.
商品詳細
Hypothetische Kausalitaet und Haftungsgrund. 仮説的因果関係と責任要件
・ISBN 978-3-16-149322-5 Ln. EUR 129.00
¥34,481.- (税込) ※(※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。
お気に入り
★★★
電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-151204-9
| 著者・編者 | Gebauer, Martin, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Privatum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2007 |
| ページ数 | 432 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <544-790> |
解説
Koennen hypothetische Ereignisse einen Ersatzanspruch ausschliessen? In Deutschland wird die Antwort darauf seit ueber 150 Jahren im allgemeinen Schadensrecht gesucht. Die damals entwickelte Differenztheorie legt die Beruecksichtigung hypothetischer Ereignisse durchaus nahe. Zur Vermeidung ungerecht erscheinender Ergebnisse wurden jedoch Ausnahmen und Fallgruppen gebildet, deren dogmatische Einordnung ebenso unbewaeltigt blieb wie der umgekehrte Ausgangspunkt einer grundsaetzlichen Irrelevanz hypothetischen Geschehens. Auch die Rechtsprechung sperrte sich gegen die radikalen Konsequenzen der Differenztheorie und nahm dabei Schadensgliederungen in gegenstaendlicher oder zeitlicher Hinsicht in Kauf, die ihrerseits zu Systembruechen fuehrten.Martin Gebauer wendet sich gegen eine schadensrechtliche Einheitsloesung und gegen die Flucht in Fallgruppen. Er zeichnet die Facetten der in die Antike zurueckreichenden Fragestellung nach, welche durch den allgemeinen Schadensbegriff verschuettet worden sind. Dabei entwickelt er fuer das geltende Recht eine Loesung, die nach Haftungsgruenden differenziert: Bestimmte Haftungsgruende gebieten die Aufrechterhaltung eines objektiven Wertes im Ersatzanspruch auch insoweit, als das subjektive Interesse dahinter zurueckbleibt. Anderen entspricht gerade umgekehrt die entlastende Wirkung hypothetischer Ursachen. Martin Gebauer gliedert den normativen Gehalt der Rechtsfortsetzung in das System schadensersatzrechtlicher Prinzipien ein; dies dient entgegen verbreiteter Ansicht der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes.