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Der Zweck im Verwaltungsrecht

Der Zweck im Verwaltungsrecht : Zur Finalisierung der Verwaltungsrechtsordnung am Beispiel der Leitvorschriften des Bundesumweltrechts. 行政法における目的

・ISBN 978-3-16-149374-4 Brosch. EUR 89.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-160435-5

著者・編者Schober, Katharina,
シリーズFreiburger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
出版社(Mohr, GW)
出版年月2007
ページ数330 S.
言語GER
ニュース番号<544-715>

解説

Das Zweckdenken ist dem Verwaltungsrecht seit jeher vertraut. Ausgangspunkt der Untersuchung von Katharina Schober ist daher die historische Entwicklung der Verwendung von Zwecken im Verwaltungsrecht. Sie zeigt, dass eine Zweckorientierung im Recht unausweichlich ist, wenn man nicht bei einem vordergruendigen Wortlautverstaendnis stehen bleiben will. Durch ihre Subjektivitaet, Vielschichtigkeit und schwere Fassbarkeit stellen Zwecke jedoch zugleich einen Unsicherheitsfaktor dar, der die Gesetzesbindung von Verwaltung und Rechtsprechung lockert. Aufgrund der zunehmenden Finalisierung des Verwaltungsrechts in den letzten Jahrzehnten scheint das Problem der Vagheit von Zwecken heute draengender zu sein als frueher. Ein Loesungsansatz, auf den der Gesetzgeber in neuerer Zeit immer haeufiger zurueckgreift, stellen die sogenannten Leitvorschriften dar, mit denen der Gesetzgeber die von ihm verfolgten Zwecke in einem der ersten Paragraphen des Gesetzes naeher konkretisieren kann.Wie Katharina Schober in einer uebergreifenden empirisch fundierten Analyse des Umgangs von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur mit 22 Leitvorschriften in Umweltrechtsgesetzen zeigt, bleibt diese Konkretisierung in der Praxis jedoch aus. Den untersuchten Leitvorschriften mangelt es insbesondere an hinreichender Klarheit. Ferner fehlt es nicht selten an einer Kongruenz der Leitvorschrift mit dem nachgestellten Gesetz. Eine staerkere Bindung von Verwaltung und Rechtsprechung an die gesetzgeberischen Grundentscheidungen vermoegen die geltenden Leitvorschriften somit nicht zu gewaehrleisten. Dies zeigt sich auch darin, dass Rechtsprechung und Literatur den umweltrechtlichen Leitvorschriften keine grosse praktische Bedeutung beimessen. Die Wirkung der Leitvorschriften ist somit weniger eine tatsaechliche als eine symbolische.