株式会社極東書店トップ商品一覧Heteronomie und Relativitaet in Schuldverhaeltnissen : Zur Haftung des Herstellers im europaeischen Verbrauchsgueterkaufrecht.

商品詳細

Heteronomie und Relativitaet in Schuldverhaeltnissen

Heteronomie und Relativitaet in Schuldverhaeltnissen : Zur Haftung des Herstellers im europaeischen Verbrauchsgueterkaufrecht. 債務関係における他律と相互関係性 -欧州の消費財売買法における製造者の責任-

・ISBN 978-3-16-149143-6 Ln. EUR 119.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-151195-0

著者・編者Hassemer, Michael,
シリーズJus Privatum
出版社(Mohr, GW)
出版年月2007
ページ数XVII, 305 S.
言語GER
ニュース番号<541-892>

解説

In zahlreichen Laendern Europas haften Hersteller den Verbrauchern unmittelbar fuer Sachmaengel. Die Europaeische Kommission hat dieses Modell auch fuer die Richtlinie zum Verbrauchsgueterkauf angedacht, bislang allerdings nicht verwirklicht. Grund hierfuer ist der Relativitaetsgrundsatz: Vertraege entfalten ihre Wirkungen grundsaetzlich nur zwischen den Vertragsparteien. Obwohl das Relativitaetsprinzip in allen europaeischen Rechtsordnungen anerkannt ist, liegt sein genauer Gehalt bislang im Dunkeln: Im deutschen Recht geben der Vertrag zugunsten Dritter und der Vertrag mit Schutzwirkung fuer Dritte Beispiele. Michael Hassemer zeigt, dass das Relativitaetsprinzip seinen Grund in der Selbstbestimmung des Einzelnen hat: Vertragsparteien koennen nicht autonom Rechtswirkungen gegenueber Dritten erzeugen, die, ebenso wie sie, selbstbestimmt sind. Die Relativitaet der Schuldverhaeltnisse verbietet somit die 'Fremdbestimmung unter Gleichen'. Wenn der Relativitaetsgrundsatz seine Wurzel im Autonomieprinzip hat, so muss dies im Umkehrschluss bedeuten, dass heteronomes Schuldrecht als nicht von den Parteien, sondern vom Gesetzgeber oder Richter hergestelltes Recht dem Relativitaetsprinzip nicht unterliegt: Eine 'Fremdbestimmung unter Gleichen' liegt im Falle heteronomen Schuldrechts nicht vor. Das europaeische Verbrauchsgueterkaufrecht ist 'positiv zwingendes Recht' und damit ueber weite Strecken heteronomer Natur. Hieraus entwickelt der Autor ein Modell der Herstellerhaftung fuer Europa. Zugleich zeigt er die heute wesentliche Aufgabe des Privatrechts in der europaeischen Rechtsentwicklung: Sein Instrumentarium muss sich dem heteronomen Zugriff auf das Vertragsrecht stellen.