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商品詳細
Interessenkonflikte im deutschen und englischen Vertretungsrecht. ドイツのイギリスの代理法における利害の衝突
・ISBN 978-3-16-149217-4 Brosch. EUR 79.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-158430-5
| 著者・編者 | Festner, Stephan, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2006 |
| ページ数 | XVIII, 287 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <541-862> |
解説
Alle nationalen Rechtsordnungen in Europa verfuegen ueber eine Regelung, wonach Rechtsgeschaefte, die einen Vertreter in einen Interessenkonflikt verwickeln, den Geschaeftsherrn gegebenenfalls nicht binden. Stephan Festner untersucht die Regelungen im deutschen und englischen Vertretungsrecht. Diese kommen bei der Behandlung der durch Selbstkontrahieren, Mehrvertretung oder treuwidrigem Vertreterhandeln hervorgerufenen Interessenkollisionen zwar in der Praxis zu aehnlichen Ergebnissen, dieses wird aber von prinzipiell unterschiedlichen Ausgangspunkten erreicht. So kommt in Deutschland dem Merkmal der Personenidentitaet ausschlaggebende Bedeutung zu, waehrend in England das Kriterium des Interessenkonflikts selbst zur zentralen Tatbestandsvoraussetzung erhoben wird, und die Frage, ob ein Vertreter auf beiden Seiten eines Rechtsgeschaefts taetig wird, nur Indizwirkung im Rahmen der Beweislastverteilung erlangt. Auf der Rechtsfolgenseite unterscheiden sich die beiden Rechtsordnungen insofern, als einerseits die schwebende Unwirksamkeit, andererseits die (gerichtliche) Anfechtbarkeit zugunsten des benachteiligten Geschaeftsherrn angeordnet ist.Wegen ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede bieten englisches und deutsches Recht den Rahmen, innerhalb dessen eine gemeineuropaeische Loesung zu suchen ist. Rechtsvereinheitlichende Vorschlaege finden sich zwar bereits in den von der sogenannten Lando-Kommission ausgearbeiteten Principles of European Contract Law und den auf eine globale Harmonisierung abzielenden Principles of International Commercial Contracts von UNIDROIT. Stephan Festner entwickelt diese Bestimmungen anhand eines deutsch-englischen Rechtsvergleichs weiter.