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Gesundheitspolitische Handlungsspielraeume der Mitgliedstaaten im Europaeischen Gemeinschaftsrecht : Dogmatische Verortung im Rahmen der Grundfreiheiten.
・ISBN 978-3-16-149151-1 Brosch. EUR 89.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-160517-8
| 著者・編者 | Dünnes-Zimmermann, Sibylle, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Internationale et Europaeum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2006 |
| ページ数 | 419 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <537-944 537-L145> |
解説
Sibylle Duennes-Zimmermann setzt sich mit dem Spannungsverhaeltnisauseinander, das sich aus den Einwirkungen des europaeischen Binnenmarktes auf das mitgliedstaatliche Gesundheitswesen einerseits und der primaerrechtlichen Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten im Bereich der Versorgung mit Leistungen der nationalen Krankenversicherungssysteme andererseits ergibt. Die Grundfreiheiten des Europaeischen Gemeinschaftsrechts finden Anwendung auf medizinische Leistungen, die im Rahmen der nationalen Krankenversicherungssysteme erbracht werden. Gleichzeitig bleibt die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme im Kompetenzgefuege des Gemeinschaftsrechts im Grundsatz bei den Mitgliedstaaten. Der Europaeische Gerichtshof beruecksichtigt bei der Anwendung der Grundfreiheiten die Zustaendigkeit der Mitgliedstaaten, indem er die mitgliedstaatlichen Beschraenkungen der Grundfreiheiten nur einer eingeschraenkten Verhaeltnismaessigkeitspruefung unterzieht. Fuer diesen Ansatz sprechen zum einen Gruende der Grundfreiheitsdogmatik, zum anderen aber auch eine systematische Auslegung des EG-Vertrages. Nach dem Gemeinschaftsrecht besitzen nur die Mitgliedstaaten die Kompetenz, den sozialen Ausgleich in ihren nationalen Sicherungssystemen zu organisieren. Wie die Rechtsprechung des EuGH zur Anwendbarkeit des Wettbewerbrechts auf verschiedene Sozialversicherungsmonopole gezeigt hat, ist der soziale Ausgleich selbst jedoch ein sehr variabler Massstab, um die Grenzen des Einflusses des Gemeinschaftsrechts auf die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten zu bestimmen. Da die Bedeutung der sozialen Sicherungssysteme fuer das europaeische Gesellschaftsmodell auf Gemeinschaftsebene aber unbestritten ist, muessen bei der Anwendung der Grundfreiheiten die entsprechenden politischen Gestaltungsspielraeume der Mitgliedstaaten beachtet werden.