株式会社極東書店トップ商品一覧Funktionen der Rechtsprechung : Konfliktloesung im deutschen und englischen Verbraucherprozessrecht.

商品詳細

Funktionen der Rechtsprechung

Funktionen der Rechtsprechung : Konfliktloesung im deutschen und englischen Verbraucherprozessrecht. 判決の役割-独英の消費者訴訟法における紛争解決

・ISBN 978-3-16-149101-6 Ln. EUR 144.00

¥38,491.- (税込) (※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。

お気に入り

電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-151079-3

著者・編者Kocher, Eva,
シリーズBeiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht
出版社(Mohr, GW)
出版年月2007
ページ数549 S.
言語GER
ニュース番号<537-876>

解説

Verbraucherschutz fordert die Zivilprozessrechtsdogmatiken heraus, grundlegende gesellschaftliche Funktionen des Gerichtsverfahrens zu rekonstruieren. Eva Kocher untersucht im Rechtsvergleich Deutschland/England einerseits verbraucherprozessrechtliche Formen der Repraesentation von Interessen (insbesondere Verbandsklagen) und andererseits Instrumente der Entformalisierung des Individualprozesses (wie zum Beispiel Bagatellverfahren oder die gerichtliche Schlichtung). Hierzu entwickelt sie Begriffe von "Rechtsprechung" und ihren "Alternativen", die institutionen- und rechtsordnungsuebergreifend geeignet sind, Funktionen der Konfliktloesung durch Verfahren herauszuarbeiten. Im Ergebnis plaediert die Autorin dafuer, judikative und nicht-judikative Funktionen von Gerichtsverfahren deutlich auszudifferenzieren. Konfliktloesung auf Verbrauchermaerkten vermag Rechtsprechung auch dort zu leisten, wo sie verrechtlichten Kollektivguetern bzw. kollektive Interessen zur Wirksamkeit verhilft. Hier arbeitet die Autorin mit einem soziooekonomisch informierten Begriff des kollektiven Interesses und der sozialen Gruppe, der auch fuer die rechtspolitischen Diskussionen ueber kollektiven Schadensersatz nutzbar gemacht wird. Rechtsdogmatisch orientiert sich das Buch am Begriff des subjektiven Rechts als Gegenstand des Prozesses der Rechtsprechung. Eva Kocher zeigt einerseits, wie der englische Human Rights Act 1998 die gerichtlichen Aufgaben des subjektiven Rechtsschutz auch im Privatrecht belebt hat, und wie sich andererseits die deutsche Verbandsklage ueber die Anspruchskonstruktion in Verbindung mit dem Begriff des kollektiven Interesses ueberzeugend als genuin privatrechtliches Instrument konstruieren laesst.