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Umfang und Grenzen der Dritthaftung von Experten : Eine rechtsvergleichende Untersuchung.
・ISBN 978-3-16-149001-9 Brosch. EUR 64.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-158481-7
| 著者・編者 | Büttner, Benjamin, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2006 |
| ページ数 | 217 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <533-955> |
解説
Unter der sog. Expertenhaftung wird die Haftung von Sachverstaendigen gegenueber Nichtvertragspartnern verstanden. Benjamin Buettner beschraenkt seine Untersuchung auf die Betrachtung der Haftungsfolgen von fahrlaessig verursachten reinen Vermoegensschaeden. Die rechtliche Bewaeltigung solcher Schaeden wirft besondere Probleme auf, die die deutsche Rechtsprechung veranlasst haben, dem Vertrag zwischen dem Sachverstaendigem und seinem Auftraggeber Schutzwirkung zugunsten Dritter beizulegen. Nach der Herausbildung von Fallgruppen beleuchtet der Autor das Schuldverhaeltnis zwischen dem Experten und dem Dritten in seinen einzelnen Aspekten: Hierzu gehoeren die Ermittlung des ersatzberechtigten Personenkreises und der hierfuer notwendigen Kriterien und massgeblichen Rechtsverhaeltnisse. Ausserdem wird der Frage nach der Subsidiaritaet der Haftung und der Beachtlichkeit moeglicher Einwendungen des Experten nachgegangen. Es werden Leistungsinhalt und Sorgfaltsstandards bestimmt, die der Experte zu beachten hat. Der Autor eroertert Moeglichkeiten, rechtsgestalterisch auf das Schuldverhaeltnis einzuwirken, und stellt grundlegende Rueckgriffstechniken dar. Neben einem internationalprivatrechtlichen Exkurs ordnet er die Expertenhaftung in das tradierte Rechtssystem ein und stellt abschliessend einen zusammenfassenden, eigenen Loesungsversuch vor. Seine Ergebnisse gewinnt der Autor nicht ausschliesslich durch eine Untersuchung der deutschen Rechtsordnung, sondern insbesondere unter Rueckgriff auf das englische common law. Vereinzelt beruecksichtigt er auch Rechtsprechung und Schrifttum aus dem US-amerikanischen, oesterreichischen und schweizerischen Rechtsraum.