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商品詳細
Vorbehaltlose Freiheitsrechte : Stellung und Funktion vorbehaltloser Freiheitsrechte in der Verfassungsordnung. 憲法秩序における無条件の自由権の位置と機能
・ISBN 978-3-16-148987-7 Ln. EUR 134.00
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★★★
| 著者・編者 | Lenz, Sebastian, |
|---|---|
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2006 |
| ページ数 | 380 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <533-840> |
解説
Das Grundgesetz enthaelt Freiheitsrechte, die ohne jeden Vorbehalt gewaehrleistet sind. Diese vorbehaltlosen Freiheitsrechte, etwa die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit, lassen ihrem Wortlaut zufolge Einschraenkungen durch den Staat nicht zu. Gleichwohl erlaubt das Bundesverfassungsgericht Einschraenkungen auf der Grundlage von kollidierendem Verfassungsrecht, in der Praxis vor allem auf der Grundlage der Grundrechte Dritter. In einer kritischen Auseinandersetzung mit der Verfassungsrechtsprechung zeigt Sebastian Lenz, dass die Handlungsmoeglichkeiten des Staates im Bereich vorbehaltloser Freiheitsrechte differenziert zu betrachten sind. Einerseits ist der Staat zur Einrichtung und Ausgestaltung auch der vorbehaltlosen Freiheitsrechte berechtigt und verpflichtet. Dies folgt aus ihrer leistungsrechtlichen Funktion und ermaechtigt den Staat zur Setzung und Durchsetzung von Privatrecht auch mit Auswirkungen auf vorbehaltlos gewaehrleistete Freiheitsrechte. Das Bundesverfassungsgericht ist im Wesentlichen auf eine Evidenzkontrolle beschraenkt, ohne dass es auf die Vorbehaltlosigkeit ankommt. Andererseits enthalten die vorbehaltlosen Freiheitsrechte ein striktes Eingriffsverbot, das nur im Fall einer Kollision mit einer verfassungsrechtlichen Handlungspflicht zuruecktreten muss. Solche Kollisionsfaelle sind zwar nicht undenkbar, aber doch weitaus seltener als die Rechtsprechung bislang annimmt. Ein Kollisionsfall liegt vor, wenn die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates, konkret der Schutz der Menschenwuerde eines Dritten, einen Eingriff in ein vorbehaltloses Freiheitsrecht als einziges Mittel erzwingt. Nur in einem solchen Ausnahmefall ist ein Eingriff zulaessig.