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商品詳細
Gruende und Grenzen des "EG-Beihilfenverbots" : Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag - Eine europaeische Norm im Spannungsfeld von oekonomischer Rationalitaet und staatlichem Gestaltungsanspruch. ECの補助金禁止の根拠と限界
・ISBN 978-3-16-149030-9 Brosch. EUR 94.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-160516-1
| 著者・編者 | Bührle, Folko, |
|---|---|
| シリーズ | Jus Internationale et Europaeum |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2006 |
| ページ数 | 389 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <533-1116> |
解説
Das Beihilfenrecht hat mittlerweile in Wissenschaft und Praxis stark an Bedeutung gewonnen, von einer die praktischen Beduerfnisse befriedigenden dogmatischen Durchdringung dieser Materie kann jedoch nach wie vor nicht die Rede sein. Folko Buehrles Untersuchung des Beihilfenwesens und des Beihilfenrechts erstreckt sich von der theoretisch-ausserrechtlichen, ueber die verfassungs- und allgemein europarechtliche Problematik bis hin zu den konkreten Problemen der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Beihilfenverbots. Er behandelt grundlegende rechtliche und ausserrechtliche Fragen, die doch letztlich bei der Rechtsanwendung im konkreten zu beantworten sind. Das Beihilfenrecht liegt inmitten des gleichermassen politischen wie rechts- und wirtschaftstheoretischen Problemkreises der Abgrenzung zwischen oekonomischer und staatlicher sowie zwischen privater und hoheitlicher (nationaler wie europaeischer) Sphaere. Diese Problematik spitzt sich im Beihilfenrecht in der Frage zu, wo und nach welchen Kriterien zwischen verbotener Protektion und erlaubter Gestaltung unterschieden werden muss. Loesungsansaetze insbesondere zur Kompetenzabgrenzung und zur Zuegelung einer Gemeinschaft, die zusehends ihre Rolle als Schutzmacht des Marktes gegen die eines sachpolitischen Gestalters vertauscht, sieht der Autor in der strikten Einhaltung eines klar bestimmten beihilferechtlichen Funktionsrahmens, im entsprechend konkretisierten Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz oder auch in einer je nach Integrationsstand differenzierten Verteilung von Einschaetzungspraerogative und Beweislast.