株式会社極東書店トップ商品一覧Der Prozessvergleich im internationalen Verhaeltnis : Unter besonderer Beruecksichtigung anerkennungs- und vollstreckungsrechtlicher Fragen im grenzueberschreitenden Rechtsverkehr der Schweiz.

商品詳細

Der Prozessvergleich im internationalen Verhaeltnis

Der Prozessvergleich im internationalen Verhaeltnis : Unter besonderer Beruecksichtigung anerkennungs- und vollstreckungsrechtlicher Fragen im grenzueberschreitenden Rechtsverkehr der Schweiz.

・ISBN 978-3-16-148867-2 Brosch. EUR 79.00

¥21,116.- (税込) (※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。

お気に入り

電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-165676-7

著者・編者Atteslander-Dürrenmatt, Agnes H.,
シリーズVeröffentlichungen zum Verfahrensrecht
出版社(Mohr, GW)
出版年月2006
ページ数240 S.
言語ENG
ニュース番号<531-934 531-L131>

解説

Die zwangsweise Durchsetzung eines Prozessvergleichs im internationalen Rechtsverkehr kann sich aufgrund seiner unterschiedlichen prozessualen Ausformung in den einzelnen Rechtsordnungen und der sowohl auf staatsvertraglicher Ebene als auch in den autonomen Rechten der einzelnen Staaten nur ungenuegend abgesicherten Anerkennungs- und Vollstreckungsfaehigkeit als problematisch erweisen. Agnes H. Atteslander-Duerrenmatt zeigt sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht die Moeglichkeiten und Grenzen der Durchsetzung in- und auslaendischer Prozessvergleiche im grenzueberschreitenden Rechtsverkehr der Schweiz auf. Dabei legt sie zunaechst eine umfassende rechtsvergleichende Untersuchung der Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts in der Schweiz und in ihren Nachbarstaaten vor. Sie untersucht die gegenwaertige Rechtslage anhand der einschlaegigen Staatsvertraege sowie der autonomen Rechte der Schweiz und ihrer Nachbarstaaten. Die Autorin zeigt, dass der unsicheren Anerkennungs- und Vollstreckungsfaehigkeit gerichtlicher Vergleiche de lege lata nur durch den Abschluss von Vergleichen in Urteilsform oder aehnlicher der lex fori des Errichtungsstaats bekannter prozessualer Streiterledigungsformen begegnet werden kann. Dagegen sollte de lege ferenda nicht nur die Anerkennungs- und Vollstreckungsfaehigkeit gerichtlicher Vergleiche nach staatsvertraglichem und autonomem Recht abgesichert werden, sondern vor allem auch eine vom aeusseren Erscheinungsbild unabhaengige und laenderuebergreifende Fortentwicklung des Prozessvergleichs hin zu einem echten Urteilssurrogat mit materieller Rechtskraft angestrebt werden.